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Parkplatzmarkierung aus Thermoplastik: Symbole für E-Auto-, Behinderten- und Familienparkplätze

Mit den PREMARK®-Symbolen dieser Kategorie kennzeichnen Sie einzelne Stellplätze direkt auf dem Boden: Ladeplätze für Elektroautos, Behindertenparkplätze und Familienparkplätze. Die Symbole sind vorgefertigt und werden mit dem Gasbrenner aufgebrannt – Schritt für Schritt erklärt in der Kategorie Thermoplastische Markierungen.

Bodensymbol und Schild je Stellplatz

Auf öffentlichen Straßen bestimmt die Straßenverkehrsbehörde, welche Schilder zu einem Stellplatz gehören. Die Übersicht zeigt, was zusammengehört:

  • Ladeplatz für E-Autos: das E-Auto-Symbol – ein Auto mit Ladekabel und Stecker, das Motiv des Sinnbilds aus § 39 Abs. 10 StVO. Schild: Zeichen 314 mit Zusatzzeichen, z. B. 1010-66, 1050-32 oder 1050-33; das Bodensymbol kann zusätzlich dazukommen.
  • Behindertenparkplatz: das Rollstuhlfahrersymbol. Schild: in der Regel Zeichen 314 mit Zusatzzeichen 1044-10, für einen bestimmten Parkausweis 1044-11; ausnahmsweise kann die Bodenmarkierung genügen.
  • Familienparkplatz: das Symbol Familie mit Kind und Kinderwagen. Schild: entfällt, denn laut Petitionsausschuss des Bundestags ist ein Familienparkplatz im öffentlichen Verkehrsraum nicht möglich; das Symbol ist für Privatparkplätze gedacht.

E-Auto-Symbole: Fahrzeug, Ladesäule oder Stecker

Den Stellplatz selbst kennzeichnet das E-Auto-Symbol: ein Auto mit Ladekabel und Stecker, dasselbe Motiv wie das Sinnbild, das die Straßenverkehrs-Ordnung für elektrisch betriebene Fahrzeuge vorsieht. Weiß gibt es das Symbol in drei Größen von 500 × 1.000 bis 800 × 1.200 mm, außerdem weiß auf einem Quadrat von 750 bis 1.500 mm Kantenlänge in Verkehrsgrün (RAL 6024), Verkehrsblau (RAL 5017) oder Lichtblau (RAL 5012). Die anderen Lade-Symbole zeigen statt des Fahrzeugs Ladesäule oder Stecker: eine Ladesäule mit Kabel, ein „P“ mit umlaufendem Ladestecker, einen grünen Stecker oder – nach dem Vorbild des Verkehrszeichens 365-65 – zwei Ladesäulen.

Stellplatzlinien und Untergrund

Die Linien zwischen den Stellplätzen legen Sie mit Markierungsstreifen (1 m lang, 50 bis 500 mm breit) oder Markierungsrollen (5 m lang) an. Laut Geveko, dem Hersteller von PREMARK®, ziehen schon rund 30 cm breite Stellplatzlinien eine deutlichere Grenze und helfen beim genauen Einparken; die Streifen gibt es dafür auch 300 mm breit.

Auf Asphalt mit ausreichend Bitumen werden die Symbole ohne Primer aufgebrannt, bei altem, porösem Asphalt empfiehlt der Hersteller einen. Pflaster und Beton brauchen vorher einen Primer, und auf alte Markierungen gehört PREMARK® nicht. Farbige Symbole erhitzen Sie langsamer als weiße, denn zu viel Hitze kann die Farbpigmente dauerhaft verändern.

Häufig gestellte Fragen zu Verkehrs- & Sonderzeichen für Parkplätze (FAQ)

Nach Auffassung des Petitionsausschusses des Bundestags nicht: Er hat es 2022 abgelehnt, Familienparkplätze in die Straßenverkehrs-Ordnung aufzunehmen, und ihre Einrichtung im öffentlichen Verkehrsraum als nicht möglich bezeichnet. Auf Privatparkplätzen von Einkaufszentren, Supermärkten oder in Parkhäusern gehören sie laut Ausschuss dagegen zum normalen Angebot. Dort kann der Eigentümer nach Darstellung des Ausschusses die Nutzung kontrollieren und bei Missbrauch Vertragsstrafen verlangen oder das Fahrzeug abschleppen lassen. Für solche Flächen ist unser PREMARK® Familienparkplatz gedacht.
Auf öffentlichen Straßen nicht. Parkbevorrechtigungen für elektrisch betriebene Fahrzeuge ordnet die Straßenverkehrsbehörde nach der VwV-StVO mit Zeichen 314, 314.1 oder 315 und einem Zusatzzeichen an. Das Sinnbild – ein Auto mit Ladekabel und Stecker – kann nach § 39 Abs. 10 StVO zusätzlich auf der Parkfläche aufgebracht werden, um das Freihalten zu unterstützen. Beim Zusatzzeichen gibt es mehrere Wege: 1010-66 mit dem Sinnbild gilt für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen, 1050-32 beschränkt das Parken auf den Ladevorgang, und 1050-33 gibt die Fläche generell für Elektrofahrzeuge frei. Diese drei Zusatzzeichen und Zeichen 314 finden Sie bei unseren Verkehrsschildern.
Auf öffentlichen Straßen meist nicht. Nach der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) werden Behindertenparkplätze in der Regel mit Zeichen 314 oder 315 und dem Zusatzzeichen mit Rollstuhlfahrersymbol gekennzeichnet; ausnahmsweise kann die Bodenmarkierung allein genügen. Welche Schilder gelten, bestimmt die Straßenverkehrsbehörde. Wir führen Zeichen 314 und die Zusatzzeichen 1044-10 für allgemeine Behindertenparkplätze sowie 1044-11 für einen Platz, der einem bestimmten Parkausweis vorbehalten ist. Für die Ausgestaltung des Stellplatzes verweist die VwV-StVO auf die DIN 18040-3.
Zeichen 365-65 „Ladestation für Elektrofahrzeuge“ ist ein Hinweiszeichen: Es zeigt zwei Ladesäulen und weist auf eine Ladestation hin. Bekannt gegeben wurde es 2014 im Verkehrsblatt, vor allem für die Beschilderung von Rastanlagen und Autohöfen an Autobahnen; außerhalb von Autobahnen kann es in Ausnahmefällen den Weg zu einer abseits gelegenen Ladestation weisen. Einen Parkplatz für Elektroautos weist das Zeichen nicht aus – dafür braucht es ein Parkschild wie Zeichen 314 mit Zusatzzeichen. Wir führen das Schild als Verkehrszeichen 365-65 und als Bodenmarkierung den PREMARK® VZ 365-65 mit 1.000 × 1.000 mm.