Für wen sind RSA-Schulungen geeignet?
RSA-Schulungen sind verpflichtend für Personen, die im
Straßenverkehr Verantwortung übernehmen, insbesondere bei der Sicherung von Baustellen, der
Beantragung von verkehrsrechtlichen Anordnungen oder der Nutzung von Sonderrechten. Nach den
Vorgaben der ZTV-SA müssen diese Schulungen regelmäßig, alle 2-3 Jahre,
wiederholt werden. Ein MVAS-Nachweis ist ebenfalls erforderlich, um als
Verantwortlicher nach § 45 StVO benannt zu werden.
Die RSA 21 konkretisieren, dass eine verantwortliche
Person nur dann benannt werden kann, wenn sie die definierten Voraussetzungen erfüllt,
einschließlich ausreichender Sprachkenntnisse, da es bei Baustellenkontrollen
oft zu Problemen kommt.
Sicherungsmaßnahmen im Straßenverkehr dienen dem Schutz von
Verkehrsteilnehmern und Arbeitskräften. Wer eine Gefahrenstelle schafft, ist zur
Verkehrssicherung verpflichtet und muss entsprechende Vorkehrungen treffen, um
Unfälle zu vermeiden (gemäß § 823 BGB).
Zusätzlich regelt die StVO (§ 45 Abs. 6), dass die
Errichtung einer Arbeitsstelle eine verkehrsrechtliche Anordnung erfordert.
Verstöße gegen diese Vorschriften, wie das Schaffen von Hindernissen, können nach § 315b
StGB als gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr strafbar sein.
Für langfristige Arbeiten im Straßenraum, wie Bau- oder
Wartungsarbeiten, kann ein vereinfachtes Verfahren bei der zuständigen Behörde
beantragt werden, wenn die Arbeiten keine wesentlichen Eingriffe in den Verkehrsverlauf nach
sich ziehen.