Material
Edelstahl, rostfrei
Anwendung
Befestigung von Verkehrszeichen an Rohrpfosten
Montage
Bandbefestigung mit Stahlband und Schlaufen
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Als einziges Zeichen dieser Familie kommt das 282 ohne Ziffer aus – und hebt genau deshalb mehr auf als jedes andere. Auf der weißen Ronde mit schwarzem Rand stehen nur die schwarzen Schrägstreifen. Sie beenden sämtliche streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote auf einen Schlag.
Am Ende längerer Regelungsabschnitte auf Autobahnen, Kraftfahrstraßen und Bundesstraßen – überall dort, wo mehrere angeordnete Verbote gemeinsam enden sollen.
Das Zeichen 278 beendet ausschließlich die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Ein daneben angeordnetes Überholverbot bliebe bestehen und müsste eigens mit den Zeichen 280 oder 281 aufgehoben werden. Das Zeichen 282 beendet dagegen sämtliche streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote zusammen (StVO Anlage 2) – ein Schild statt mehrerer.
Aufgehoben werden nur angeordnete, streckenbezogene Verbote – nie die allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten der StVO: innerorts bleiben 50 km/h, außerorts die nach Fahrzeugart gestaffelten Werte (§ 3 Abs. 3 StVO). Auch eine Tempo-30-Zone endet nicht durch dieses Zeichen: Eine Zonen-Anordnung wird ausschließlich mit dem VZ 274.2 beendet.
Weil das Zeichen typischerweise auf schnellen Straßen steht, ist Ø 750 mm die übliche Wahl – die VwV-StVO sieht diese Größe bei mehr als 80 km/h am Aufstellungsort vor. Ø 600 mm ist die kleinere Ausführung. Beide in RA2 oder RA3.
VZ 282
Ende sämtlicher streckenbezogener Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote
Vorschriftzeichen
Aluminium
Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Rundform
RA2, RA3
600 mm, 750 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Autobahnen, Kraftfahrstraßen, Bundesstraßen