Anzahl der Klemmschellen
2 Stück (für Rohrpfosten Ø 60 mm)
Schrauben
4x Flachrundschrauben M8x25, A2-70, DIN 603
Muttern
4x Sechskantmuttern M8, A4-70, ISO 4032
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Das Zeichen 276 ordnet ein Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art an – auf der weißen Ronde mit rotem Rand stehen zwei Fahrzeuge nebeneinander, das überholende in Rot. Untersagt ist damit das Überholen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen und Krafträdern mit Beiwagen. Einspurige Fahrzeuge wie Fahrräder oder Motorräder ohne Beiwagen dürfen dagegen weiter überholt werden.
Auf Landstraßen, Kraftfahrstraßen und Autobahnen dort, wo Überholen streckenweise zu riskant ist – vor Kuppen, in unübersichtlichen Kurven, an Engstellen und Baustellen oder auf schmalen Fahrbahnen.
Das Verbot wirkt nur gegenüber mehrspurigen Kraftfahrzeugen und Krafträdern mit Beiwagen. Ein Fahrrad, ein Mofa oder ein einspuriges Motorrad darf also auch im Bereich des Zeichens weiter überholt werden, solange es gefahrlos geschieht. Wer selbst ein mehrspuriges Kraftfahrzeug führt, darf hier nicht überholen. Aufgehoben wird das Verbot durch das Zeichen 280 oder – zusammen mit anderen Streckenverboten – durch das Zeichen 282.
Das Zeichen 276 gilt für alle Kraftfahrzeuge. Soll nur der Schwerverkehr am Überholen gehindert werden, kommt stattdessen das Zeichen 277 zum Einsatz – dann betrifft das Verbot Fahrzeuge über 3,5 t und Zugmaschinen, während Pkw und Busse weiter überholen dürfen.
An schnell befahrenen Straßen ist Ø 750 mm die gängige Wahl, Ø 600 mm die kompaktere Ausführung – jeweils in Reflexfolie RA2 oder heller RA3. Für die Aufstellung passen unsere Rohrpfosten samt Befestigungssets.
VZ 276
Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art
Vorschriftzeichen
Aluminium
Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Rundform
RA2, RA3
600 mm, 750 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Landstraßen, Kraftfahrstraßen, Autobahnen