Material
Edelstahl, korrosionsbeständig und langlebig
Längenoptionen
90 mm, 140 mm, 200 mm
Lochabstände
60-70 mm, 60-120 mm, 120-180 mm
Hinweis:
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Ein Schild statt mehrerer: Das 282 beendet alle streckenbezogenen Tempolimits und Überholverbote auf einmal. Wo sonst zwei oder drei Aufhebungszeichen nebeneinander hängen würden, brauchen Sie einen Standort, einen Pfosten, eine Position.
Dann, wenn an einer Stelle mehr als eine Anordnung ausläuft. Die Alternative sind Einzelschilder: das 278 für das Tempolimit, das 280 für Kraftfahrzeuge aller Art, das 281 für über 3,5 t und das 281.1 für das Überholen einspuriger Fahrzeuge.
Laufen ein Tempolimit und zwei Überholverbote gemeinsam aus, kämen mit Einzelschildern drei Vorschriftzeichen an denselben Mast. Daran scheitert die Einzellösung:
Das 282 bleibt in all diesen Fällen ein einziges Schild. Es ist damit die vorgesehene Lösung.
Der Name sagt es: streckenbezogene Anordnungen, und davon nur Tempolimits und Überholverbote. Drei Dinge beendet es nicht:
Innerhalb seines Bereichs macht es dagegen keine Unterschiede: ob 276, 277 oder 277.1 angeordnet war – alle enden hier.
Die Größe richtet sich nach der Geschwindigkeit, die dort gilt, wo das Schild steht: bis 80 km/h Ø 600 mm, darüber Ø 750 mm.
Beim Aufhebungszeichen steckt darin ein Haken, den das Anfangsschild nicht hat: Es markiert genau den Punkt, an dem die Beschränkung endet – der maßgebliche Wert wechselt also am Standort. Ob Ihre Anordnung den Wert davor oder dahinter ansetzt, entscheidet über den Durchmesser. Nehmen Sie ihn aus dem Verkehrszeichenplan, nicht aus der Erinnerung ans Anfangsschild.
Beide Durchmesser gibt es in RA2 und RA3 – Reflexion statt Stromanschluss.
VZ 282
Ende sämtlicher streckenbezogener Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote
Vorschriftzeichen
Aluminium
Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Rundform
RA2, RA3
600 mm, 750 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Autobahnen, Kraftfahrstraßen, Bundesstraßen