Verkehrszeichen 278-100 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 100

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Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen VZ 278-100 „Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 100“ gehört zu den Vorschriftzeichen der StVO. Es zeigt an, dass eine zuvor angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h aufgehoben wird. Das Schild ist leicht an der grauen Zahl 100 mit fünf schwarzen Schrägstreifen zu erkennen.

Bedeutung und Funktion: Mit diesem Schild endet eine zuvor ausgeschilderte 100 km/h-Begrenzung. Ab diesem Punkt gelten die allgemeinen Bestimmungen, zum Beispiel die Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen.

Einsatzbereiche: VZ 278-100 wird vor allem auf Autobahnen verwendet, wenn nach einem tempolimitierten Abschnitt wieder eine freie Fahrt oder eine höhere Geschwindigkeit erlaubt ist. Eine Wiederholung ist normalerweise nicht erforderlich.

Besonderheiten: Die genaue Aufstellung ist in den Verwaltungsvorschriften zur StVO geregelt. Das Schild kann auch fahrstreifenbezogen eingesetzt werden, etwa bei Baustellenführungen.

Kurz zusammengefasst:

  • hebt eine ausgeschilderte 100 km/h-Beschränkung auf
  • wird vor allem auf Autobahnen und Schnellstraßen genutzt
  • gilt ab Standort des Schildes

Produkteigenschaften

VZ-Nummer

278-100

Material

Aluminium

Größe

⌀ 600 mm und ⌀ 750 mm

Reflexionsklasse

RA2 oder RA3 (RA1 nicht zugelassen auf Autobahnen)

Bauart

Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm oder Randform

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Direkt ab dem Passieren des VZ 278-100 ist die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben.
Nein, VZ 278-100 muss in der Regel nicht wiederholt werden; ein einzelnes Schild reicht.
Vor allem auf Autobahnen und Schnellstraßen, um nach einem 100 km/h-Abschnitt das Tempolimit aufzuheben.

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