Material
Edelstahl, korrosionsbeständig (A2-70, A4-70)
Durchmesseroptionen
Ø 48 mm, Ø 60 mm, Ø 76 mm, Ø 89 mm, Ø 108 mm
Schrauben und Muttern
M8, ISO 4032, DIN 603
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Das Zeichen 278-100 hebt eine zuvor angeordnete Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf – freie Fahrt für alle bedeutet das aber nicht. Zu erkennen ist es an der grauen 100 auf weißem Grund mit schwarzem Rand, durchzogen von schwarzen Schrägstreifen. Ab seinem Standort gilt wieder das, was ohne Beschilderung erlaubt wäre.
Am Ende von 100er-Abschnitten auf Autobahnen, Kraftfahrstraßen und gut ausgebauten Bundesstraßen – etwa hinter Baustellen, Lärmschutzabschnitten oder Gefahrenstellen.
Aufgehoben wird nur die angeordnete 100 – die generellen Limits der StVO bleiben bestehen. Auf Autobahnen und baulich getrennten Kraftfahrstraßen dürfen Kraftfahrzeuge über 3,5 t und Kraftomnibusse ohne Anhänger auch danach höchstens 80 km/h fahren (§ 18 Abs. 5 StVO); für sie ändert das Schild also nichts. Das Gegenstück am Anfang der Strecke ist das VZ 274-100. Sollen zugleich sämtliche Überholverbote enden, wird stattdessen das Zeichen 282 aufgestellt.
Die Größe richtet sich in der Regel nach der am Aufstellungsort geltenden zulässigen Höchstgeschwindigkeit (VwV-StVO zu §§ 39 bis 43): über 80 km/h ist Ø 750 mm vorgesehen, darunter Ø 600 mm. Beide Größen liefern wir in RA2 oder RA3.
VZ 278-100
Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 100
Vorschriftzeichen
Aluminium
Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Rundform
RA2, RA3
600 mm, 750 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Autobahnen, Kraftfahrstraßen, Bundesstraßen