Norm
Entspricht der IVZ Norm für öffentliche Verkehrsbereiche
Korrosionsschutz
Feuerverzinkt für hohe Korrosionsbeständigkeit
Fußplatte
100 x 200 x 6 mm (für Pfosten bis 1750 mm), 210 x 210 x 10 mm (für Pfosten ab 2000 mm)
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Das Zeichen 280 hebt ein zuvor angeordnetes Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art wieder auf – ab hier darf im Rahmen der allgemeinen Regeln wieder überholt werden. Dargestellt sind die beiden Fahrzeuge des Zeichens 276 in Grautönen auf weißer Ronde mit dünnem schwarzem Rand, durchgestrichen von fünf diagonalen Linien.
Am Ende von Streckenabschnitten mit Überholverbot – etwa hinter unübersichtlichen Kurven, Kuppen, Engstellen oder Baustellen, sobald das Überholen wieder gefahrlos möglich ist.
Mit dem Zeichen 280 endet ein streckenbezogenes Überholverbot, das zuvor mit dem Zeichen 276 angeordnet wurde. Ab dem Schild gelten wieder die allgemeinen Überholregeln des § 5 StVO – überholt werden darf also nur, wenn es die Verkehrslage gefahrlos zulässt. Neben dem 280 hebt auch das Zeichen 282 das Verbot auf – dann gemeinsam mit allen anderen streckenbezogenen Verboten.
Das Zeichen 280 hebt das Überholverbot für alle Kraftfahrzeuge auf und ist damit das Gegenstück zum Zeichen 276. War nur der Schwerverkehr betroffen – Fahrzeuge über 3,5 t und Zugmaschinen –, endet das Verbot stattdessen mit dem Zeichen 281, dem Gegenstück zum Zeichen 277.
Das Ende-Zeichen wird in der Größe des aufgehobenen Verbots gesetzt: an schnell befahrenen Straßen Ø 750 mm, sonst die kompaktere Ø 600 mm – wahlweise in Reflexfolie RA2 oder heller RA3. Für die Aufstellung liefern wir Rohrpfosten und Befestigungssets.
VZ 280
Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge aller Art
Vorschriftzeichen
Aluminium
Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Rundform
RA2, RA3
600 mm, 750 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Landstraßen, Kraftfahrstraßen, Autobahnen