Verkehrszeichen 280 Ende des Überholverbots für Kfz aller Art - Reflexionsklasse: RA3

Hinweis:
Optionen anklicken zum Auswählen oder Abwählen.
Nur vollständig konfigurierte Produkte können in den Warenkorb gelegt werden.

Durchmesser
600 mm
750 mm
Bauart
Alform I
Flachform 2
2 mm
Flachform 3
3 mm
Rundform
Laminat
Anti-Graffiti
Anti-Sticker
Standard
Bohrung
Ohne Bohrung
Standard-Lochplan
Preis auf Anfrage
Konfigurieren
Verpackungseinheit Preis pro
Konfigurieren um Daten anzuzeigen.
Sie haben Fragen oder wünschen eine Beratung?
Rufen Sie uns unter der 089 1222 838 00 an!

Dieses Produkt ist auch in folgenden Reflexionsklassen verfügbar

Produktbeschreibung

Das Zeichen 280 hebt ein zuvor angeordnetes Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art wieder auf – ab hier darf im Rahmen der allgemeinen Regeln wieder überholt werden. Dargestellt sind die beiden Fahrzeuge des Zeichens 276 in Grautönen auf weißer Ronde mit dünnem schwarzem Rand, durchgestrichen von fünf diagonalen Linien.

Wann Sie das Ende-Zeichen überhaupt brauchen

Das Zeichen 280 hebt ein mit dem Zeichen 276 angeordnetes Überholverbot auf. Gebraucht wird es aber nicht in jedem Fall: Zwei Ausnahmen nennt die StVO selbst: Bei einem kurzen Abschnitt mit Längenangabe unter dem Anfangszeichen bleibt das Ende unbezeichnet, ebenso bei einem Verbotszeichen an einem Gefahrzeichen, wenn vor Ort zweifelsfrei zu erkennen ist, wo die Gefahr aufhört. Erst außerhalb dieser beiden Fälle ist das Ende zu kennzeichnen.

Ab wann wieder überholt werden darf

Mit dem Zeichen 280 endet ein streckenbezogenes Überholverbot, das zuvor mit dem Zeichen 276 angeordnet wurde. Ab dem Schild gelten wieder die allgemeinen Überholregeln des § 5 StVO – überholt werden darf also nur, wenn es die Verkehrslage gefahrlos zulässt. Neben dem 280 hebt auch das Zeichen 282 das Verbot auf – dann gemeinsam mit allen anderen streckenbezogenen Verboten.

280 oder 281 – was wird aufgehoben?

Das Zeichen 280 hebt das Überholverbot für alle Kraftfahrzeuge auf und ist damit das Gegenstück zum Zeichen 276. War nur der Schwerverkehr betroffen – Fahrzeuge über 3,5 t und Zugmaschinen –, endet das Verbot stattdessen mit dem Zeichen 281, dem Gegenstück zum Zeichen 277.

Zwei Wege, das Ende-Schild einzusparen

Bevor Sie ein zweites Schild samt Pfosten und Fundament einplanen, lohnt der Blick auf die beiden Alternativen, die die StVO selbst nennt:

  • Länge aufs Zusatzzeichen. Gilt das Verbot nur für eine kurze Strecke und steht die Länge darunter – 1001-30 „auf … m" oder 1001-31 „auf … km" –, wird das Ende gar nicht erst gekennzeichnet. Ein Zusatzzeichen am vorhandenen Pfosten ist günstiger als ein zusätzlicher Standort.
  • Kombination mit einem Gefahrzeichen. Hängt das Verbot erkennbar an einer Gefahrenstelle und ist vor Ort zweifelsfrei, wo diese endet, entfällt die Kennzeichnung ebenfalls. Die Verwaltungsvorschrift nennt genau das als einen der beiden Gründe, Verbots- und Gefahrzeichen zu kombinieren.

Bleibt es beim eigenen Ende-Schild, gilt es je Fahrtrichtung – und wenn außerorts das Anfangszeichen beidseitig steht, das Ende sinnvollerweise ebenso.

Das Ende-Zeichen steht in derselben Liste. Ein verbreiteter Irrtum ist, der Genehmigungsvorbehalt träfe nur das Anfangszeichen. Die Verwaltungsvorschrift zu § 45 StVO führt unter Nummer III 1 c aber neben den Zeichen 276 und 277 ausdrücklich auch die Zeichen 280 und 281 auf: An Autobahnen, Kraftfahrstraßen und außerorts an Bundesstraßen braucht die Straßenverkehrsbehörde auch für das Ende-Zeichen die Zustimmung der obersten Landesbehörde. Wer das Streckenende verschiebt, ändert damit die Anordnung und nicht bloß einen Pfostenstandort. Entbehrlich ist die Zustimmung nur, wenn Arbeiten im Straßenraum oder unvorhergesehene Ereignisse der Anlass sind.

Technische Daten

  • Form & Größe: rund, Ø 600 / 750 mm
  • Reflexfolie: RA2 (Standard) oder RA3 (heller, weiter sichtbar)
  • Material: Aluminium
  • Bauform: Flachform (2/3 mm), Rundform oder Alform
  • Oberfläche: Standard, Anti-Graffiti oder Anti-Sticker
  • Montage: auf Rohrpfosten Ø 60/76 mm mit passenden Befestigungssets
  • Zulassung: StVO-konform, RAL-Gütezeichen + CE

Dieselbe Größe wie das aufgehobene Verbot

Weil das Ende-Zeichen dort steht, wo eben noch das Anfangszeichen galt, ist die maßgebliche Geschwindigkeit dieselbe – und damit die Größe: Ø 600 mm bei bis zu 80 km/h am Aufstellungsort, Ø 750 mm darüber. Auf der Autobahn ist Ø 750 mm die übliche Ausführung. Erhältlich in RA2 und in der helleren RA3; für die Montage führen wir Rohrpfosten und Befestigungssets.

Produkteigenschaften

Verkehrszeichen-Nummer

VZ 280

Bezeichnung

Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge aller Art

Schildtyp

Vorschriftzeichen

Material

Aluminium

Bauart

Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Rundform

Reflexionsklasse

RA2, RA3

Größen erhältlich

600 mm, 750 mm

Zulassung

StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE

Anwendungsbereich

Landstraßen, Kraftfahrstraßen, Autobahnen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Aluminium, Ø 600 oder 750 mm, Reflexfolie RA2 oder RA3. Die Bauform ist wählbar zwischen Flachform 2/3 mm, Rundform und Alform I, die Oberfläche zwischen Standard, Anti-Graffiti und Anti-Sticker – jeweils StVO-konform mit RAL-Gütezeichen und CE-Zeichen.
In zwei Fällen ja, und die stehen in der StVO selbst. Erstens: Gilt das Verbot nur für eine kurze Strecke und ist die Länge auf einem Zusatzzeichen angegeben, wird das Ende nicht gekennzeichnet – dafür genügt 1001-30 „auf … m" unter dem Anfangszeichen. Zweitens: Ist das Verbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht und ergibt sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei, von wo an die Gefahr nicht mehr besteht, entfällt die Kennzeichnung ebenfalls. Läuft das Verbot dagegen zusammen mit anderen Streckenverboten aus, ersetzt ein Zeichen 282 alle Ende-Schilder auf einmal.
Es hebt ein zuvor mit dem Zeichen 276 angeordnetes streckenbezogenes Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art wieder auf. Ab dem Schild darf im Rahmen der allgemeinen Regeln des § 5 StVO wieder überholt werden.
Das 280 hebt das Überholverbot für alle Kraftfahrzeuge auf und ist das Gegenstück zum Zeichen 276. Das Zeichen 281 beendet nur das Verbot für Fahrzeuge über 3,5 t und Zugmaschinen, also das Gegenstück zum Zeichen 277.

Befestigungssets für Verkehrszeichen 280 Ende des Überholverbots für Kfz aller Art - Reflexionsklasse: RA3:

Befestigungsset für ein Alform-Schild

Material

Edelstahl (A2-70, A4-70), korrosionsbeständig und langlebig

Anwendung

Befestigung von Alform-Verkehrszeichen an Rohrpfosten Ø 60 mm

Lieferumfang

2 x Alform-Klemmschelle, 4 x Flachrundschrauben, 4 x Sechskantmuttern, 4 x Unterlegscheiben

Produkt ansehen

Schellen für Verkehrszeichen 280 Ende des Überholverbots für Kfz aller Art - Reflexionsklasse: RA3:

Super-Klemmschelle

Material

Edelstahl, korrosionsbeständig (A2-70, A4-70)

Durchmesseroptionen

Ø 48 mm, Ø 60 mm, Ø 76 mm, Ø 89 mm, Ø 108 mm

Schrauben und Muttern

M8, ISO 4032, DIN 603

Produkt ansehen

Stahlbänder für Verkehrszeichen 280 Ende des Überholverbots für Kfz aller Art - Reflexionsklasse: RA3:

Rohrpfosten für Verkehrszeichen 280 Ende des Überholverbots für Kfz aller Art - Reflexionsklasse: RA3:

Rohrpfosten mit Erdanker und Rohrkappe | IVZ Norm

Einsatzbereich

Markierung von Fahrbahnen und Parkplätzen, Sicherung von Baustellen und öffentlichen Plätzen, Organisation bei Veranstaltungen

Korrosionsschutz

Feuerverzinkt für hohe Korrosionsbeständigkeit (Stahl-Rohrpfosten)

Montage

Einfache und schnelle Montage ohne zusätzliche Fundamente

Produkt ansehen

Rohrrahmen für Verkehrszeichen 280 Ende des Überholverbots für Kfz aller Art - Reflexionsklasse: RA3: