Verkehrszeichen 276 Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art - Bauart: Alform I

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Durchmesser
600 mm
750 mm
Reflexionsklasse
RA2
für Nebenstraßen, Hauptstraßen, Landstraßen und Bundesstraßen
RA3
für Autobahnen und Bereiche mit starker Umgebungsbeleuchtung
Laminat
Anti-Graffiti
Anti-Sticker
Standard
Bohrung
Ohne Bohrung
Standard-Lochplan
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Dieses Produkt ist auch in folgenden Bauarten verfügbar

Produktbeschreibung

Das Zeichen 276 ordnet ein Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art an – auf der weißen Ronde mit rotem Rand stehen zwei Fahrzeuge nebeneinander, das überholende in Rot. Untersagt ist damit das Überholen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen und Krafträdern mit Beiwagen. Einspurige Fahrzeuge wie Fahrräder oder Motorräder ohne Beiwagen dürfen dagegen weiter überholt werden.

Wo ein Überholverbot überhaupt zulässig ist

Die Verwaltungsvorschrift lässt das Zeichen nur dort zu, wo die Gefährlichkeit des Überholens für den Fahrzeugführer nicht ausreichend erkennbar ist – also gerade nicht an der offensichtlich unübersichtlichen Stelle, sondern an der trügerischen. Zwei Schranken kommen dazu: Wo das Überholen bereits durch eine Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) unterbunden ist, darf das 276 nicht angeordnet werden. Und angeordnet werden darf es nur, wo ein Gefahrzeichen oder eine Richtungstafel 625 nicht ausreichen würde – beides ist das mildere Mittel und oft die günstigere Lösung.

Was bleibt trotz Zeichen 276 erlaubt?

Das Verbot wirkt nur gegenüber mehrspurigen Kraftfahrzeugen und Krafträdern mit Beiwagen. Ein Fahrrad, ein Mofa oder ein einspuriges Motorrad darf also auch im Bereich des Zeichens weiter überholt werden, solange es gefahrlos geschieht. Wer selbst ein mehrspuriges Kraftfahrzeug führt, darf hier nicht überholen. Aufgehoben wird das Verbot durch das Zeichen 280 oder – zusammen mit anderen Streckenverboten – durch das Zeichen 282.

276 oder 277 – wer ist gemeint?

Das Zeichen 276 gilt für alle Kraftfahrzeuge. Soll nur der Schwerverkehr am Überholen gehindert werden, kommt stattdessen das Zeichen 277 zum Einsatz – dann betrifft das Verbot Fahrzeuge über 3,5 t und Zugmaschinen, während Pkw und Busse weiter überholen dürfen.

Außerorts brauchen Sie zwei Schilder je Abschnitt

Die Stückzahl ergibt sich nicht aus der Länge der Strecke, sondern aus drei Vorschriften:

  • Beidseitig außerorts. „Außerhalb geschlossener Ortschaften ist das Zeichen in der Regel auf beiden Straßenseiten aufzustellen" – kalkulieren Sie dort also von vornherein mit dem Paar, nicht mit dem Einzelschild.
  • Wiederholung hinter Knotenpunkten. Hinter Kreuzungen und Einmündungen, an denen mit dem Einbiegen ortsunkundiger Kraftfahrer zu rechnen ist, soll das Zeichen wiederholt werden. Auf Autobahnen empfiehlt die Vorschrift eine Wiederholung in der Regel nach 1.000 m.
  • Fahrstreifenbezogen nur über Kopf. Ein Überholverbot gilt grundsätzlich für sämtliche Fahrstreifen einer Fahrtrichtung. Soll es nur für einen gelten, muss es diesem zweifelsfrei zugeordnet werden – über eine Verkehrszeichenbrücke oder einen Auslegermast, nicht über den Pfosten am Fahrbahnrand.

Ein Autobahnabschnitt mit zwei Wiederholungen kommt so schnell auf sechs Ronden statt einer.

Auch der Rückbau ist genehmigungspflichtig. „Auf Autobahnen, Kraftfahrstraßen sowie auf Bundesstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften" gehört das Zeichen 276 zu denen, für die die Straßenverkehrsbehörde die Zustimmung der obersten Landesbehörde braucht — für das Anbringen ebenso wie für das Entfernen (VwV-StVO zu § 45 Absatz 1 bis 1e, Nummer III 1 c). Wer einen Abschnitt auflösen will, kann die Schilder deshalb nicht einfach abnehmen lassen; auch dieser Schritt gehört in die Anordnung. Auf Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen greift der Vorbehalt nicht.

Technische Daten

  • Form & Größe: rund, Ø 600 / 750 mm
  • Reflexfolie: RA2 (Standard) oder RA3 (heller, weiter sichtbar)
  • Material: Aluminium
  • Bauform: Flachform (2/3 mm), Rundform oder Alform
  • Oberfläche: Standard, Anti-Graffiti oder Anti-Sticker
  • Montage: auf Rohrpfosten Ø 60/76 mm mit passenden Befestigungssets
  • Zulassung: StVO-konform, RAL-Gütezeichen + CE

Ø 600 oder 750 – die Straße entscheidet, nicht das Verbot

Maßgeblich ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit am Aufstellungsort. Daraus folgt für dieses Zeichen:

  • Ø 600 mm – Land- und Bundesstraßen, an denen bis zum Schild höchstens 80 km/h gelten.
  • Ø 750 mm – überall dort, wo mehr als 80 km/h zulässig sind.

Für die Autobahn ohne Geschwindigkeitsbeschränkung gibt die Vorschrift sogar die Mischung vor: Das Verbot wird zunächst in Größe 3 angekündigt, die Wiederholungen erfolgen bei zweistreifigen Fahrbahnen in der Regel in Größe 2. Eine Bestellung besteht dort also aus einer Ø 750 und mehreren Ø 600. Größer als nötig ist ausdrücklich zu vermeiden – die Ausführung ist „auf das tatsächliche Erfordernis zu begrenzen". Dazu passen unsere Rohrpfosten und Befestigungssets; Pfosten, Rahmen und Schilderrückseiten sollen laut Vorschrift grau sein.

Produkteigenschaften

Verkehrszeichen-Nummer

VZ 276

Bezeichnung

Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art

Schildtyp

Vorschriftzeichen

Material

Aluminium

Bauart

Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Rundform

Reflexionsklasse

RA2, RA3

Größen erhältlich

600 mm, 750 mm

Zulassung

StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE

Anwendungsbereich

Landstraßen, Kraftfahrstraßen, Autobahnen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Als Aluminiumschild in Ø 600 oder 750 mm mit Reflexfolie RA2 oder RA3. Als Bauform stehen Flachform 2/3 mm, Rundform und Alform I zur Wahl, die Oberfläche als Standard, Anti-Graffiti oder Anti-Sticker – mit RAL-Gütezeichen und CE-Zeichen.
Nicht zwingend. Die StVO nennt zwei Fälle, in denen das Ende gar nicht gekennzeichnet wird: wenn das Verbot nur für eine kurze Strecke gilt und die Länge auf einem Zusatzzeichen steht – dafür gibt es 1001-30 „auf … m" und 1001-31 „auf … km" –, und wenn das Verbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die Gefahr nicht mehr besteht. Sonst brauchen Sie das Zeichen 280 oder das Zeichen 282. Ein Zusatzzeichen ist meist die günstigere Lösung als ein zweiter Standort.
Untersagt ist das Überholen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen und Krafträdern mit Beiwagen. Einspurige Fahrzeuge – etwa Fahrräder oder Motorräder ohne Beiwagen – dürfen weiterhin überholt werden, solange es gefahrlos möglich ist.
Das 276 gilt für Kraftfahrzeuge aller Art. Das Zeichen 277 verbietet das Überholen nur Fahrzeugen über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse samt Anhänger sowie Zugmaschinen; Personenkraftwagen und Kraftomnibusse sind dort ausgenommen.

Rohrpfosten für Verkehrszeichen 276 Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art - Bauart: Alform I:

Rohrpfosten mit Erdanker und Rohrkappe | IVZ Norm

Einsatzbereich

Markierung von Fahrbahnen und Parkplätzen, Sicherung von Baustellen und öffentlichen Plätzen, Organisation bei Veranstaltungen

Korrosionsschutz

Feuerverzinkt für hohe Korrosionsbeständigkeit (Stahl-Rohrpfosten)

Montage

Einfache und schnelle Montage ohne zusätzliche Fundamente

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Schellen für Verkehrszeichen 276 Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art - Bauart: Alform I:

Jochschelle

Anwendung

Montage von flachen Verkehrszeichen an Rohrpfosten

Durchmesser

60 mm, 76 mm

Lochabstand

70 mm gemäß IVZ-Norm

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Super-Klemmschelle

Material

Edelstahl, korrosionsbeständig (A2-70, A4-70)

Durchmesseroptionen

Ø 48 mm, Ø 60 mm, Ø 76 mm, Ø 89 mm, Ø 108 mm

Schrauben und Muttern

M8, ISO 4032, DIN 603

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Leichte Schiebeschelle

Material

Flachstahl 40 x 5 mm

Durchmesser

Ø 48 mm, Ø 60 mm, Ø 76 - 219 mm

Schrauben

Sechskantschrauben M10 in verschiedenen Längen, je nach Durchmesser

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Stahlbänder für Verkehrszeichen 276 Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art - Bauart: Alform I:

Befestigungssets für Verkehrszeichen 276 Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art - Bauart: Alform I:

Befestigungsset für ein Alform-Schild

Material

Edelstahl (A2-70, A4-70), korrosionsbeständig und langlebig

Anwendung

Befestigung von Alform-Verkehrszeichen an Rohrpfosten Ø 60 mm

Lieferumfang

2 x Alform-Klemmschelle, 4 x Flachrundschrauben, 4 x Sechskantmuttern, 4 x Unterlegscheiben

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Rohrrahmen für Verkehrszeichen 276 Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art - Bauart: Alform I: