Verkehrszeichen 278-120 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 120

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Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen VZ 278-120 hebt eine zuvor angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung von 120 km/h wieder auf. Erkennbar ist es an der grauen Ziffer, die von schwarzen Schrägstreifen durchzogen wird – dem typischen „Ende“-Sinnbild der Vorschriftzeichen.

Wo wird das Schild eingesetzt?

Am Ende eines 120er-Abschnitts, meist auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen – dort, wo die vorherige Begrenzung enden soll.

Was danach gilt

Ab dem Schild darf wieder schneller gefahren werden, aber nur im Rahmen der allgemein geltenden Höchstgeschwindigkeiten – die bleiben bestehen, innerhalb geschlossener Ortschaften etwa 50 km/h (§ 3 Abs. 3 StVO). Auf Autobahnen greift wieder die unverbindliche Richtgeschwindigkeit von 130 km/h.

278 oder 282?

Das 278-120 beendet gezielt nur die 120-km/h-Begrenzung. Sollen mehrere streckenbezogene Beschränkungen gemeinsam enden, ist das Zeichen 282 das richtige. Das zugehörige Anfangsschild ist das 274-120 (Zulässige Höchstgeschwindigkeit 120).

Technische Daten

  • Form & Größe: rund, Ø 600 / 750 mm
  • Reflexfolie: RA2 (Standard) oder RA3 (heller, weiter sichtbar)
  • Material: Aluminium
  • Bauform: Flachform (2/3 mm), Rundform oder Alform
  • Oberfläche: Standard, Anti-Graffiti oder Anti-Sticker
  • Montage: auf Rohrpfosten Ø 60/76 mm mit passenden Befestigungssets
  • Zulassung: StVO-konform, RAL-Gütezeichen + CE

Welche Größe und Folie?

Das Ende-Schild wird passend zum 120er-Abschnitt gewählt: Als Tempo über 80 km/h ist Ø 750 mm die Regelgröße, Ø 600 mm die kleinere Variante. Erhältlich in RA2 oder RA3.

Produkteigenschaften

VZ-Nummer

278-120

Material

Aluminium

Größe

⌀ 600 mm und ⌀ 750 mm

Reflexionsklasse

RA2 oder RA3 (RA1 nicht zugelassen auf Autobahnen)

Bauart

Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm oder Rundform

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

In der Regel nicht. Die Empfehlung der VwV-StVO, ein Zeichen hinter Kreuzungen und Einmündungen zu wiederholen, betrifft die Begrenzungs-Zeichen 274 – nicht das Ende-Zeichen 278.
Die Größe richtet sich nach der am Aufstellungsort geltenden zulässigen Höchstgeschwindigkeit: über 80 km/h ist Ø 750 mm vorgesehen, Ø 600 mm als kleinere Ausführung. Beide in Reflexklasse RA2 oder RA3.
Rund, mit grauer Ziffer 120 in der weißen Mitte, die von schwarzen Schrägstreifen durchzogen wird – das typische „Ende“-Sinnbild. Es gibt die aufzuhebende Geschwindigkeit an.
Am Ende eines Streckenabschnitts, auf dem 120 km/h angeordnet waren – meist auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen. Ab dem Schild gelten wieder die allgemeinen Geschwindigkeitsregeln.

Schellen für Verkehrszeichen 278-120 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 120:

Super-Klemmschelle

Material

Edelstahl, korrosionsbeständig (A2-70, A4-70)

Durchmesseroptionen

Ø 48 mm, Ø 60 mm, Ø 76 mm, Ø 89 mm, Ø 108 mm

Schrauben und Muttern

M8, ISO 4032, DIN 603

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Leichte Schiebeschelle

Material

Flachstahl 40 x 5 mm

Durchmesser

Ø 48 mm, Ø 60 mm, Ø 76 - 219 mm

Schrauben

Sechskantschrauben M10 in verschiedenen Längen, je nach Durchmesser

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Rohrrahmen für Verkehrszeichen 278-120 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 120:

Befestigungssets für Verkehrszeichen 278-120 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 120:

Befestigungsset für ein Alform-Schild

Material

Edelstahl (A2-70, A4-70), korrosionsbeständig und langlebig

Anwendung

Befestigung von Alform-Verkehrszeichen an Rohrpfosten Ø 60 mm

Lieferumfang

2 x Alform-Klemmschelle, 4 x Flachrundschrauben, 4 x Sechskantmuttern, 4 x Unterlegscheiben

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Stahlbänder für Verkehrszeichen 278-120 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 120:

Rohrpfosten für Verkehrszeichen 278-120 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 120:

Rohrpfosten mit Erdanker und Rohrkappe | IVZ Norm

Einsatzbereich

Markierung von Fahrbahnen und Parkplätzen, Sicherung von Baustellen und öffentlichen Plätzen, Organisation bei Veranstaltungen

Korrosionsschutz

Feuerverzinkt für hohe Korrosionsbeständigkeit (Stahl-Rohrpfosten)

Montage

Einfache und schnelle Montage ohne zusätzliche Fundamente

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