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VZ 278-120 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 120
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Produktbeschreibung
Das Verkehrszeichen VZ 278-120 „Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 120“ gehört zu den Vorschriftzeichen der StVO. Es zeigt das Ende eines Tempolimits von 120 km/h an und ist leicht an den fünf schwarzen Schrägstreifen zu erkennen, die die Zahl 120 durchkreuzen.
Bedeutung und Funktion: Mit VZ 278-120 wird die bisher geltende Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben. Ab diesem Punkt gelten die allgemeinen oder neu ausgeschilderten Verkehrsregeln, zum Beispiel die Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen.
Einsatzbereiche: Das Zeichen steht am Ende von Streckenabschnitten mit 120 km/h-Begrenzung, oft auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen. Es wird an gut sichtbaren Stellen aufgestellt, meist ohne Wiederholung.
Besonderheiten: Die genauen Vorgaben zu Aufstellung und Einsatz von VZ 278-120 finden sich in den Verwaltungsvorschriften zur StVO. Das Schild kann sich auf alle Fahrstreifen oder einzelne Fahrbahnen beziehen.
Kurz zusammengefasst:
- Hebt die Begrenzung auf 120 km/h auf
- Markiert das Ende eines streckenbezogenen Tempolimits
- Gilt ab Schildstandort, ohne Wiederholungspflicht
Produkteigenschaften
278-120
Aluminium
⌀ 600 mm und ⌀ 750 mm
RA2 oder RA3 (RA1 nicht zugelassen auf Autobahnen)
Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm oder Randform