Verkehrszeichen 278-120 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 120 - Bauart: Randform

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Durchmesser
600 mm
750 mm
Reflexionsklasse
RA2
für Nebenstraßen, Hauptstraßen, Landstraßen und Bundesstraßen
RA3
für Autobahnen und Bereiche mit starker Umgebungsbeleuchtung
ab 52,87 € / Stück
zzgl. 19% MwSt.
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Dieses Produkt ist auch in folgenden Bauarten verfügbar

Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen VZ 278-120 „Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 120“ gehört zu den Vorschriftzeichen der StVO. Es zeigt das Ende eines Tempolimits von 120 km/h an und ist leicht an den fünf schwarzen Schrägstreifen zu erkennen, die die Zahl 120 durchkreuzen.

Bedeutung und Funktion: Mit VZ 278-120 wird die bisher geltende Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben. Ab diesem Punkt gelten die allgemeinen oder neu ausgeschilderten Verkehrsregeln, zum Beispiel die Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen.

Einsatzbereiche: Das Zeichen steht am Ende von Streckenabschnitten mit 120 km/h-Begrenzung, oft auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen. Es wird an gut sichtbaren Stellen aufgestellt, meist ohne Wiederholung.

Besonderheiten: Die genauen Vorgaben zu Aufstellung und Einsatz von VZ 278-120 finden sich in den Verwaltungsvorschriften zur StVO. Das Schild kann sich auf alle Fahrstreifen oder einzelne Fahrbahnen beziehen.

Kurz zusammengefasst:

  • Hebt die Begrenzung auf 120 km/h auf
  • Markiert das Ende eines streckenbezogenen Tempolimits
  • Gilt ab Schildstandort, ohne Wiederholungspflicht

Produkteigenschaften

VZ-Nummer

278-120

Material

Aluminium

Größe

⌀ 600 mm und ⌀ 750 mm

Reflexionsklasse

RA2 oder RA3 (RA1 nicht zugelassen auf Autobahnen)

Bauart

Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm oder Randform

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Nein, eine Wiederholung ist in der Regel nicht vorgesehen, da die Aufhebung am Schildstandort gilt.
Es ist rund, mit einem weißen Grund, einer grauen „120“ und fünf schwarzen Schrägstreifen von rechts oben nach links unten.
Am Ende von Straßenabschnitten, auf denen zuvor ein Tempolimit von 120 km/h galt, oft an Autobahnen und Schnellstraßen.

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