Material
Edelstahl (feuerverzinkt)
Anwendung
Befestigung von 1 Alform-Verkehrszeichen
Lieferumfang
2 x Klemmklotz, 2 x Edelstahllasche, 2 x Spannschloss, 2 x 1 Meter Stahlband
Hinweis:
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Das Verkehrszeichen VZ 278-120 hebt eine zuvor angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung von 120 km/h wieder auf. Erkennbar ist es an der grauen Ziffer, die von schwarzen Schrägstreifen durchzogen wird – dem typischen „Ende“-Sinnbild der Vorschriftzeichen.
Am Ende eines 120er-Abschnitts, meist auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen – dort, wo die vorherige Begrenzung enden soll.
Ab dem Schild darf wieder schneller gefahren werden, aber nur im Rahmen der allgemein geltenden Höchstgeschwindigkeiten – die bleiben bestehen, innerhalb geschlossener Ortschaften etwa 50 km/h (§ 3 Abs. 3 StVO). Auf Autobahnen greift wieder die unverbindliche Richtgeschwindigkeit von 130 km/h.
Das 278-120 beendet gezielt nur die 120-km/h-Begrenzung. Sollen mehrere streckenbezogene Beschränkungen gemeinsam enden, ist das Zeichen 282 das richtige. Das zugehörige Anfangsschild ist das 274-120 (Zulässige Höchstgeschwindigkeit 120).
Das Ende-Schild wird passend zum 120er-Abschnitt gewählt: Als Tempo über 80 km/h ist Ø 750 mm die Regelgröße, Ø 600 mm die kleinere Variante. Erhältlich in RA2 oder RA3.
278-120
Aluminium
⌀ 600 mm und ⌀ 750 mm
RA2 oder RA3 (RA1 nicht zugelassen auf Autobahnen)
Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm oder Rundform