Durchmesser
60 mm, 76 mm
Längen
1000 mm, 1250 mm, 1500 mm, 1750 mm, 2000 mm, 2250 mm, 2500 mm, 2750 mm, 3000 mm, 3250 mm, 3500 mm, 3750 mm, 4000 mm, 4250 mm, 4500 mm, 4750 mm, 5000 mm
Pfosten-Schlitzung
einfach, zweifach
Hinweis:
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Das Verkehrszeichen VZ 278-120 hebt eine zuvor angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung von 120 km/h wieder auf. Erkennbar ist es an der grauen Ziffer, die von schwarzen Schrägstreifen durchzogen wird – dem typischen „Ende“-Sinnbild der Vorschriftzeichen.
Am Ende eines 120er-Abschnitts, meist auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen – dort, wo die vorherige Begrenzung enden soll.
Ab dem Schild darf wieder schneller gefahren werden, aber nur im Rahmen der allgemein geltenden Höchstgeschwindigkeiten – die bleiben bestehen, innerhalb geschlossener Ortschaften etwa 50 km/h (§ 3 Abs. 3 StVO). Auf Autobahnen greift wieder die unverbindliche Richtgeschwindigkeit von 130 km/h.
Das 278-120 beendet gezielt nur die 120-km/h-Begrenzung. Sollen mehrere streckenbezogene Beschränkungen gemeinsam enden, ist das Zeichen 282 das richtige. Das zugehörige Anfangsschild ist das 274-120 (Zulässige Höchstgeschwindigkeit 120).
Das Ende-Schild wird passend zum 120er-Abschnitt gewählt: Als Tempo über 80 km/h ist Ø 750 mm die Regelgröße, Ø 600 mm die kleinere Variante. Erhältlich in RA2 oder RA3.
278-120
Aluminium
⌀ 600 mm und ⌀ 750 mm
RA2 oder RA3 (RA1 nicht zugelassen auf Autobahnen)
Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm oder Rundform