Verkehrszeichen 260 Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, - Durchmesser: 750 mm

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Bauart
Alform I
Flachform 2
2 mm
Flachform 3
3 mm
Randform
Reflexionsklasse
RA2
für Nebenstraßen, Hauptstraßen, Landstraßen und Bundesstraßen
RA3
für Autobahnen und Bereiche mit starker Umgebungsbeleuchtung
ab 37,73 € / Stück
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Dieses Produkt ist auch in folgenden Durchmessern verfügbar

Produktbeschreibung

Dieses Verkehrszeichen verbietet die Durchfahrt für Krafträder, auch mit Beiwagen. Es zeigt einen roten Kreis mit einem weißen Hintergrund und einem schwarzen Motorradsymbol. Motorräder dürfen diesen Bereich nicht befahren.

Produkteigenschaften

VZ-Nummer

260

Stahlbänder für Verkehrszeichen 260 Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, - Durchmesser: 750 mm:

Rohrrahmen für Verkehrszeichen 260 Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, - Durchmesser: 750 mm:

Schellen für Verkehrszeichen 260 Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, - Durchmesser: 750 mm:

Rohrpfosten für Verkehrszeichen 260 Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, - Durchmesser: 750 mm:

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Zulassung

StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE

Reflexionsklasse

RA2, RA3

Größen erhältlich

630 × 420 mm, 900 × 600 mm

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