Verkehrszeichen 254 Verbot für Radverkehr

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Produktbeschreibung

Mit dem Verkehrszeichen VZ 254 wird ein Verbot für Radverkehr gemäß StVO ausgesprochen. Das Vorschriftzeichen untersagt Radfahrern das Befahren der gekennzeichneten Straße oder des Weges. Es kommt insbesondere an Straßenabschnitten, Tunneln, Brücken, Kraftfahrstraßen, Baustellen oder auf Strecken mit erhöhter Unfallgefahr zum Einsatz. Ziel ist der Schutz des Radverkehrs und anderer Verkehrsteilnehmer im öffentlichen Verkehrsraum, indem bestimmte Bereiche nur für motorisierte Fahrzeuge freigegeben werden. Ausnahmen, etwa für Einsatzfahrzeuge oder Anlieger, sind ausschließlich durch Zusatzzeichen möglich. Durch das Schild wird eine eindeutige Regelung für alle Verkehrsteilnehmer geschaffen und die Sicherheit erhöht.

VZ 254 Verbot für Radverkehr – auf einen Blick

  • Untersagt das Befahren für Radfahrer gemäß StVO
  • Einsatz an gefährlichen Strecken, Brücken, Tunneln
  • Erhöht Sicherheit im Verkehrsraum
  • Ausnahmen nur mit Zusatzzeichen möglich

Produkteigenschaften

Verkehrszeichen-Nummer

VZ 254

Bezeichnung

Verbot für Radverkehr

Schildtyp

Vorschriftzeichen

Material

Aluminium

Bauart

Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform

Reflexionsklasse

RA2, RA3

Durchmesser

420 mm, 600 mm

Zulassung

StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE

Anwendungsbereich

Öffentlicher Verkehrsraum, Kraftfahrstraßen, Brücken, Tunneln, Baustellen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Nein, das Verbot gilt für alle Fahrräder einschließlich E-Bikes und Pedelecs, sofern keine Ausnahme per Zusatzzeichen erlaubt ist.
Das Schild steht an Streckenabschnitten, die für Radfahrer gesperrt sind, etwa bei erhöhter Unfallgefahr, auf Kraftfahrstraßen, in Tunneln oder an Baustellen.

Schellen für Verkehrszeichen 254 Verbot für Radverkehr:

Rohrrahmen für Verkehrszeichen 254 Verbot für Radverkehr:

Rohrpfosten für Verkehrszeichen 254 Verbot für Radverkehr:

Stahlbänder für Verkehrszeichen 254 Verbot für Radverkehr:

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