Verkehrszeichen 240 Gemeinsamer Geh- und Radweg

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Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen VZ 240 markiert nach § 41 StVO einen Weg, der sowohl von Fußgängern als auch von Radfahrern genutzt werden muss. Es kommt zum Einsatz, wenn keine bauliche Trennung zwischen Geh- und Radverkehr besteht, der Verkehrsfluss aber dennoch eindeutig geregelt werden soll. Die Anordnung verpflichtet beide Gruppen zur gleichberechtigten und gemeinsamen Nutzung.

Typische Situationen finden sich in Wohngebieten mit schmalen Nebenwegen, auf straßenbegleitenden Wegen ohne eigene Radspur oder in verkehrsberuhigten Bereichen mit freigegebenem Mischverkehr. Voraussetzung ist stets, dass der Weg übersichtlich, befestigt und breit genug ist, um Konflikte zu vermeiden. Das Schild schließt andere Verkehrsarten aus und unterstützt die sichere Verkehrsführung im öffentlichen Verkehrsraum.

Ein zusätzlicher Hinweis auf Geltungsdauer oder Weglänge kann durch ergänzende Zusatzzeichen erfolgen. Die eindeutige Kennzeichnung durch dieses Vorschriftzeichen gewährleistet eine StVO-konforme und rechtssichere Anordnung für gemeinsam geführte Wege.

VZ 240 Gemeinsamer Geh- und Radweg – auf einen Blick

  • Verpflichtet Fußgänger und Radfahrer zur gemeinsamen Nutzung
  • Nur bei fehlender baulicher Trennung und ausreichender Breite zulässig
  • Gilt ausschließlich für nichtmotorisierten Verkehr
  • Erforderlich bei objektiv sicherer und zumutbarer Wegeführung
  • StVO-konformes Vorschriftzeichen gemäß Verkehrszeichenkatalog

Produkteigenschaften

Verkehrszeichen-Nummer 

VZ 240

Bezeichnung 

Gemeinsamer Geh- und Radweg

Schildtyp 

Vorschriftzeichen

Material 

Aluminium

Bauart 

Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform

Reflexionsklasse 

RA2, RA3

Größen erhältlich 

Ø 420 mm, Ø 600 mm

Zulassung 

StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE

Anwendungsbereich 

Öffentlicher Verkehrsraum, Mischwege, innerörtliche Anlagen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Es darf nur dort aufgestellt werden, wo baulich kombinierte Wege existieren, die für Fußgänger und Radfahrer gleichermaßen sicher nutzbar sind. Die Verwaltungsvorschrift erlaubt das Zeichen, wenn Verkehrssicherheit oder Verkehrsablauf dies erfordern – etwa entlang von Radfernwegen, in Randbereichen oder Grünzonen.

Schellen für Verkehrszeichen 240 Gemeinsamer Geh- und Radweg:

Rohrpfosten für Verkehrszeichen 240 Gemeinsamer Geh- und Radweg:

Stahlbänder für Verkehrszeichen 240 Gemeinsamer Geh- und Radweg:

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