Verkehrszeichen 260 Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, - Durchmesser: 600 mm
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Produktbeschreibung
Verkehrszeichen VZ 260 signalisiert das Verbot für Krafträder, Kraftwagen oder mehrspurige Kraftfahrzeuge gemäß StVO. Damit ist die Durchfahrt für Pkw, Lkw, Motorräder (auch mit Beiwagen), Quads und andere mehrspurige Kfz untersagt. Dieses Durchfahrtsverbot wird häufig an Zufahrten zu Wohnstraßen, in Umwelt- oder Lärmschutzbereichen, an Brücken sowie an sensiblen Strecken eingesetzt, um Durchgangsverkehr zu unterbinden und die Sicherheit zu erhöhen. Über Zusatzzeichen können Ausnahmen – etwa für Anlieger oder Linienbusse – individuell geregelt werden.
VZ 260 Verbot für mehrspurige KFZ und Motorräder – auf einen Blick
- Verbot für Pkw, Lkw, Motorräder (auch mit Beiwagen), Quads, mehrspurige Kfz
- Einsatz: Wohngebiete, Schutzstrecken, Zufahrtsbeschränkungen
- Durchgangsverkehr gezielt unterbinden
- Ausnahmen mit Zusatzschild möglich
Produkteigenschaften
VZ 260
Verbot für Krafträder, Kraftwagen oder mehrspurige Kraftfahrzeuge
Vorschriftzeichen
Aluminium
Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform
RA2, RA3
420 mm, 600 mm, 750 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Wohnstraßen, Schutzbereiche, gesperrte Zufahrten