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Verkehrszeichen 260 Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, - Durchmesser: 420 mm
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Produktbeschreibung
Dieses Verkehrszeichen verbietet die Durchfahrt für Krafträder, auch mit Beiwagen. Es zeigt einen roten Kreis mit einem weißen Hintergrund und einem schwarzen Motorradsymbol. Motorräder dürfen diesen Bereich nicht befahren.
Produkteigenschaften
260
Rohrpfosten für Verkehrszeichen 260 Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, - Durchmesser: 420 mm:
Schellen für Verkehrszeichen 260 Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, - Durchmesser: 420 mm:
Stahlbänder für Verkehrszeichen 260 Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, - Durchmesser: 420 mm:
Befestigungssets für Verkehrszeichen 260 Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, - Durchmesser: 420 mm:
Rohrrahmen für Verkehrszeichen 260 Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, - Durchmesser: 420 mm:
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Zulassung
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Reflexionsklasse
RA2, RA3
Größen erhältlich
300 × 800 mm