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Verkehrszeichen 251 Verbot für Kraftwagen und sonstige
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Produktbeschreibung
Das Verkehrszeichen VZ 251 steht für das Verbot für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge nach StVO. Dieses Vorschriftzeichen untersagt Pkw, Lkw, Bussen und ähnlichen mehrspurigen Kraftfahrzeugen die Einfahrt in den markierten Bereich. Eingesetzt wird das Schild vor allem in Wohngebieten, Umweltzonen, verkehrsberuhigten Bereichen sowie auf Zufahrten zu Fußgängerzonen oder reinen Anliegerstraßen. Mit Zusatzzeichen kann die Einfahrt für bestimmte Nutzergruppen (z.B. Anlieger, Lieferverkehr, Einsatzfahrzeuge) zugelassen werden. So wird gezielt der Durchgangsverkehr reduziert, die Sicherheit im öffentlichen Verkehrsraum erhöht und die Aufenthaltsqualität verbessert.
VZ 251 Verbot für Kraftwagen – auf einen Blick
- Untersagt mehrspurigen Kraftfahrzeugen die Einfahrt
- Einsatz in Wohngebieten, Umweltzonen und Zufahrten
- Gezielte Freigabe per Zusatzzeichen möglich
- Verbessert Sicherheit und Lebensqualität
Produkteigenschaften
VZ 251
Verbot für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge
Vorschriftzeichen
Aluminium
Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform
RA2, RA3
420 mm, 600 mm, 750 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Öffentlicher Verkehrsraum, Wohngebiete, Umweltzonen, Zufahrten
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Stahlbänder für Verkehrszeichen 251 Verbot für Kraftwagen und sonstige:
Rohrpfosten für Verkehrszeichen 251 Verbot für Kraftwagen und sonstige:
Schellen für Verkehrszeichen 251 Verbot für Kraftwagen und sonstige:
Befestigungssets für Verkehrszeichen 251 Verbot für Kraftwagen und sonstige:
Rohrrahmen für Verkehrszeichen 251 Verbot für Kraftwagen und sonstige:
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Zulassung
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Reflexionsklasse
RA2, RA3
Größen erhältlich
(Nicht angegeben – lt. VZ 224 meist Ø 420 mm)