Verkehrszeichen 251 Verbot für Kraftwagen und sonstige

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Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen VZ 251 steht für das Verbot für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge nach StVO. Dieses Vorschriftzeichen untersagt Pkw, Lkw, Bussen und ähnlichen mehrspurigen Kraftfahrzeugen die Einfahrt in den markierten Bereich. Eingesetzt wird das Schild vor allem in Wohngebieten, Umweltzonen, verkehrsberuhigten Bereichen sowie auf Zufahrten zu Fußgängerzonen oder reinen Anliegerstraßen. Mit Zusatzzeichen kann die Einfahrt für bestimmte Nutzergruppen (z.B. Anlieger, Lieferverkehr, Einsatzfahrzeuge) zugelassen werden. So wird gezielt der Durchgangsverkehr reduziert, die Sicherheit im öffentlichen Verkehrsraum erhöht und die Aufenthaltsqualität verbessert.

VZ 251 Verbot für Kraftwagen – auf einen Blick

  • Untersagt mehrspurigen Kraftfahrzeugen die Einfahrt
  • Einsatz in Wohngebieten, Umweltzonen und Zufahrten
  • Gezielte Freigabe per Zusatzzeichen möglich
  • Verbessert Sicherheit und Lebensqualität

Produkteigenschaften

Verkehrszeichen-Nummer

VZ 251

Bezeichnung

Verbot für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge

Schildtyp

Vorschriftzeichen

Material

Aluminium

Bauart

Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform

Reflexionsklasse

RA2, RA3

Durchmesser

420 mm, 600 mm, 750 mm

Zulassung

StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE

Anwendungsbereich

Öffentlicher Verkehrsraum, Wohngebiete, Umweltzonen, Zufahrten

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Mit entsprechendem Zusatzzeichen „Anlieger frei“ oder ähnlichem ist die Einfahrt für Anlieger oder berechtigte Nutzer erlaubt.
Das Schild gilt für alle mehrspurigen Kraftfahrzeuge wie Pkw, Lkw, Busse und ähnliche Fahrzeuge. Motorräder und Fahrräder sind nicht betroffen.

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