Verkehrszeichen 251 Verbot für Kraftwagen und sonstige - Durchmesser: 750 mm

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Bauart
Alform I
Flachform 2
2 mm
Flachform 3
3 mm
Randform
Reflexionsklasse
RA2
für Nebenstraßen, Hauptstraßen, Landstraßen und Bundesstraßen
RA3
für Autobahnen und Bereiche mit starker Umgebungsbeleuchtung
ab 37,73 € / Stück
zzgl. 19% MwSt.
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Dieses Produkt ist auch in folgenden Durchmessern verfügbar

Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen VZ 251 steht für das Verbot für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge nach StVO. Dieses Vorschriftzeichen untersagt Pkw, Lkw, Bussen und ähnlichen mehrspurigen Kraftfahrzeugen die Einfahrt in den markierten Bereich. Eingesetzt wird das Schild vor allem in Wohngebieten, Umweltzonen, verkehrsberuhigten Bereichen sowie auf Zufahrten zu Fußgängerzonen oder reinen Anliegerstraßen. Mit Zusatzzeichen kann die Einfahrt für bestimmte Nutzergruppen (z.B. Anlieger, Lieferverkehr, Einsatzfahrzeuge) zugelassen werden. So wird gezielt der Durchgangsverkehr reduziert, die Sicherheit im öffentlichen Verkehrsraum erhöht und die Aufenthaltsqualität verbessert.

VZ 251 Verbot für Kraftwagen – auf einen Blick

  • Untersagt mehrspurigen Kraftfahrzeugen die Einfahrt
  • Einsatz in Wohngebieten, Umweltzonen und Zufahrten
  • Gezielte Freigabe per Zusatzzeichen möglich
  • Verbessert Sicherheit und Lebensqualität

Produkteigenschaften

Verkehrszeichen-Nummer

VZ 251

Bezeichnung

Verbot für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge

Schildtyp

Vorschriftzeichen

Material

Aluminium

Bauart

Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform

Reflexionsklasse

RA2, RA3

Durchmesser

420 mm, 600 mm, 750 mm

Zulassung

StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE

Anwendungsbereich

Öffentlicher Verkehrsraum, Wohngebiete, Umweltzonen, Zufahrten

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Mit entsprechendem Zusatzzeichen „Anlieger frei“ oder ähnlichem ist die Einfahrt für Anlieger oder berechtigte Nutzer erlaubt.
Das Schild gilt für alle mehrspurigen Kraftfahrzeuge wie Pkw, Lkw, Busse und ähnliche Fahrzeuge. Motorräder und Fahrräder sind nicht betroffen.

Rohrpfosten für Verkehrszeichen 251 Verbot für Kraftwagen und sonstige - Durchmesser: 750 mm:

Rohrpfosten mit Erdanker und Rohrkappe | IVZ Norm

Einsatzbereich

Markierung von Fahrbahnen und Parkplätzen, Sicherung von Baustellen und öffentlichen Plätzen, Organisation bei Veranstaltungen

Korrosionsschutz

Feuerverzinkt für hohe Korrosionsbeständigkeit (Stahl-Rohrpfosten)

Montage

Einfache und schnelle Montage ohne zusätzliche Fundamente

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Stahlbänder für Verkehrszeichen 251 Verbot für Kraftwagen und sonstige - Durchmesser: 750 mm:

Schellen für Verkehrszeichen 251 Verbot für Kraftwagen und sonstige - Durchmesser: 750 mm:

Jochschelle

Anwendung

Montage von flachen Verkehrszeichen an Rohrpfosten

Durchmesser

60 mm, 76 mm

Lochabstand

70 mm gemäß IVZ-Norm

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Rohrrahmen für Verkehrszeichen 251 Verbot für Kraftwagen und sonstige - Durchmesser: 750 mm:

Befestigungssets für Verkehrszeichen 251 Verbot für Kraftwagen und sonstige - Durchmesser: 750 mm:

Befestigungsset für ein Alform-Schild

Material

Edelstahl (A2-70, A4-70), korrosionsbeständig und langlebig

Anwendung

Befestigung von Alform-Verkehrszeichen an Rohrpfosten Ø 60 mm

Lieferumfang

2 x Alform-Klemmschelle, 4 x Flachrundschrauben, 4 x Sechskantmuttern, 4 x Unterlegscheiben

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