Verkehrszeichen 274-80 Zulässige Höchstgeschwindigkeit 80

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Produktbeschreibung

Verkehrszeichen VZ 274-80 legt gemäß § 41 Abs. 1 StVO verbindlich die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h fest und ist ein unverzichtbares Vorschriftzeichen im deutschen Straßenverkehr. Es wird eingesetzt, wenn die Straßenverkehrsbehörde ein Tempolimit von 80 km/h festlegt, etwa auf Landstraßen, Überlandstrecken oder an Übergängen zwischen Ortschaften. Das Zeichen gilt für alle Kraftfahrzeuge ab dem Schildstandort und bleibt bis zur Aufhebung oder Änderung durch ein weiteres Verkehrszeichen bestehen. Häufig wird das Verkehrszeichen VZ 274-80 auch in Kombination mit Gefahrzeichen wie „Kurve links“ oder „Gefälle“ verwendet, um die Verkehrsteilnehmenden auf besondere Gefahren hinzuweisen. Zusatzzeichen wie „bei Nässe“ oder „für bestimmte Fahrzeugklassen“ kommen nur in spezifischen Fällen zum Einsatz.

VZ 274-80 Zulässige Höchstgeschwindigkeit 80 – auf einen Blick

  • Verbindliche Geschwindigkeitsregelung gemäß StVO § 41
  • Einsatz auf Landstraßen, Überlandstrecken oder an Übergängen zwischen Ortschaften

Produkteigenschaften

Verkehrszeichen-Nummer

VZ 274-80

Bezeichnung

Zulässige Höchstgeschwindigkeit 80

Schildtyp

Vorschriftzeichen

Material

Aluminium

Bauart

Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform

Reflexionsklasse

RA2, RA3

Größen erhältlich

420 mm, 600 mm, 750 mm

Zulassung

StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE

Anwendungsbereich

Landstraßen, Überlandstrecken, Übergänge zwischen Ortschaften

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ja, die Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gilt grundsätzlich für alle Kraftfahrzeuge, außer es wird durch Zusatzzeichen eine abweichende Regelung für bestimmte Fahrzeugarten angeordnet.

Schellen für Verkehrszeichen 274-80 Zulässige Höchstgeschwindigkeit 80:

Stahlbänder für Verkehrszeichen 274-80 Zulässige Höchstgeschwindigkeit 80:

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