Material
Stahl, feuerverzinkt für Korrosionsschutz
Rohrdurchmesser
Geeignet für Pfosten mit Ø 60 mm
Lochabstand
70 mm
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Das Verkehrszeichen VZ 274-80 ordnet Tempo 80 km/h an – ein Wert mit doppelter Bedeutung. Für Pkw ist es außerorts eine echte Herabsetzung von 100 auf 80; für Fahrzeuge über 3,5 bis 7,5 t und für Kraftomnibusse ist 80 km/h dort dagegen ohnehin das gesetzliche Maximum (§ 3 Abs. 3 StVO). Als Vorschriftzeichen nach § 41 StVO gilt es ab dem Standort für die einzelne Strecke.
Auf Landstraßen und Überlandstrecken, an denen die vollen 100 km/h zu schnell sind – etwa in längeren Kurvenbereichen oder auf Abschnitten mit vielen Einmündungen.
Ohne Schild dürften Pkw außerorts 100 km/h fahren – für sie ist die 80 also eine spürbare Bremse. Fahrzeuge über 3,5 bis 7,5 t und Kraftomnibusse sind außerorts ohnehin auf 80 km/h begrenzt, Lkw über 7,5 t sogar auf 60 km/h (§ 3 Abs. 3 StVO); für sie bestätigt das Schild nur die ohnehin geltende Obergrenze. Die Begrenzung gilt bis zum 278-80 oder bis zum Zeichen 282.
Für Tempo 80 ist Ø 600 mm die Regelgröße (der Bereich über 20 bis 80 km/h reicht genau bis hier). Für bessere Fernwirkung ist Ø 750 mm erhältlich, für enge Stellen Ø 420 mm – in RA2 oder RA3.
VZ 274-80
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 80
Vorschriftzeichen
Aluminium
Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Rundform
RA2, RA3
420 mm, 600 mm, 750 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Landstraßen, Überlandstrecken, Übergänge zwischen Ortschaften