Verkehrszeichen 274-80 Zulässige Höchstgeschwindigkeit 80 - Bauart: Flachform 3
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Produktbeschreibung
Verkehrszeichen VZ 274-80 legt gemäß § 41 Abs. 1 StVO verbindlich die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h fest und ist ein unverzichtbares Vorschriftzeichen im deutschen Straßenverkehr. Es wird eingesetzt, wenn die Straßenverkehrsbehörde ein Tempolimit von 80 km/h festlegt, etwa auf Landstraßen, Überlandstrecken oder an Übergängen zwischen Ortschaften. Das Zeichen gilt für alle Kraftfahrzeuge ab dem Schildstandort und bleibt bis zur Aufhebung oder Änderung durch ein weiteres Verkehrszeichen bestehen. Häufig wird das Verkehrszeichen VZ 274-80 auch in Kombination mit Gefahrzeichen wie „Kurve links“ oder „Gefälle“ verwendet, um die Verkehrsteilnehmenden auf besondere Gefahren hinzuweisen. Zusatzzeichen wie „bei Nässe“ oder „für bestimmte Fahrzeugklassen“ kommen nur in spezifischen Fällen zum Einsatz.
VZ 274-80 Zulässige Höchstgeschwindigkeit 80 – auf einen Blick
- Verbindliche Geschwindigkeitsregelung gemäß StVO § 41
- Einsatz auf Landstraßen, Überlandstrecken oder an Übergängen zwischen Ortschaften
Produkteigenschaften
VZ 274-80
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 80
Vorschriftzeichen
Aluminium
Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform
RA2, RA3
420 mm, 600 mm, 750 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Landstraßen, Überlandstrecken, Übergänge zwischen Ortschaften