Verkehrszeichen 274-10 Zulässige Höchstgeschwindigkeit 10 - Bauart: Randform
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Produktbeschreibung
Das Verkehrszeichen VZ 274-10 signalisiert eine verbindliche zulässige Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h. Es ist ein Vorschriftzeichen gemäß § 41 StVO und wird in Bereichen eingesetzt, in denen besonders niedrige Geschwindigkeiten aus Sicherheitsgründen vorgeschrieben sind. Typische Einsatzorte sind Baustellen, Betriebsgelände, Parkhäuser oder Zufahrten zu sensiblen Bereichen.
Dieses Verkehrszeichen sorgt für eine klare und rechtssichere Verkehrsregelung, die sowohl den Schutz von Personen als auch den Schutz von Infrastruktur gewährleistet. Die strikte Geschwindigkeitsbegrenzung minimiert Unfallrisiken und Schäden an baulichen Anlagen. Das Schild ist aus langlebigem Aluminium gefertigt und in verschiedenen Reflexionsklassen (RA2 und RA3) erhältlich, was eine gute Sichtbarkeit bei Tag und Nacht garantiert.
VZ 274-10 Zulässige Höchstgeschwindigkeit 10 – auf einen Blick
- Verkehrszeichen-Nummer: VZ 274-10
- Zweck: Verbindliche Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h
- Anwendungsbereich: Baustellen, Betriebsgelände, Parkhäuser
- Normgerecht und verbindlich im öffentlichen und privaten Bereich
Produkteigenschaften
VZ 274-10
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 10
Vorschriftzeichen
Aluminium
Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform
RA2, RA3
Ø 420 mm, Ø 600 mm, Ø 750 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
z. B. Baustellen, Betriebsgelände, Parkhäuser