Bandschelle
2x Bandschelle mit Lochabstand 70 mm, Stahl (feuerverzinkt)
Bandbefestigung
2x Spannschloss für 19 mm Band (3/4"), 2 x 1 Meter Stahlband
Schrauben
4 x Sechskantschrauben M6x16, A2-70, ISO 4017
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Das Verkehrszeichen VZ 274-10 ordnet die niedrigste gängige Tempostufe an: höchstens 10 km/h. Als Vorschriftzeichen nach § 41 StVO gilt es ab dem Standort für die einzelne Strecke, bis es wieder aufgehoben wird.
Auf halb- und nichtöffentlichen Flächen wie Baustellen, Betriebs- und Werksgeländen, in Parkhäusern und an engen Zufahrten – dort schützt die sehr niedrige Geschwindigkeit Fußgänger, Personal und bauliche Anlagen.
Zonen sind laut Verkehrszeichenkatalog nur für Tempo 20 und 30 vorgesehen (bestätigt u. a. vom OVG Berlin-Brandenburg). Für ein ganzes Gebiet greifen Sie zur Tempo-30-Zone; Tempo 10 gibt es ausschließlich als einzelnes Streckenschild. Aufgehoben wird es durch 278-10 oder Zeichen 282.
Weil 10 km/h in die unterste Stufe fällt, ist Ø 420 mm die Regelgröße (bis 20 km/h). Für weithin sichtbare Zufahrten sind Ø 600 oder 750 mm möglich; die Reflexfolie wählt man je nach Umgebungslicht in RA2 oder RA3.
VZ 274-10
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 10
Vorschriftzeichen
Aluminium
Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Rundform
RA2, RA3
Ø 420 mm, Ø 600 mm, Ø 750 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
z. B. Baustellen, Betriebsgelände, Parkhäuser