Durchmesser
60 mm, 76 mm
Längen
1000 mm, 1250 mm, 1500 mm, 1750 mm, 2000 mm, 2250 mm, 2500 mm, 2750 mm, 3000 mm, 3250 mm, 3500 mm, 3750 mm, 4000 mm, 4250 mm, 4500 mm, 4750 mm, 5000 mm
Pfosten-Schlitzung
einfach, zweifach
Hinweis:
Optionen anklicken zum Auswählen oder Abwählen.
Nur vollständig
konfigurierte Produkte können in den Warenkorb gelegt werden.
| Verpackungseinheit | Preis pro |
|---|---|
| Konfigurieren um Daten anzuzeigen. | |
Das Verkehrszeichen VZ 274-10 ordnet die niedrigste gängige Tempostufe an: höchstens 10 km/h. Als Vorschriftzeichen nach § 41 StVO gilt es ab dem Standort für die einzelne Strecke, bis es wieder aufgehoben wird.
Auf halb- und nichtöffentlichen Flächen wie Baustellen, Betriebs- und Werksgeländen, in Parkhäusern und an engen Zufahrten – dort schützt die sehr niedrige Geschwindigkeit Fußgänger, Personal und bauliche Anlagen.
Zonen sind laut Verkehrszeichenkatalog nur für Tempo 20 und 30 vorgesehen (bestätigt u. a. vom OVG Berlin-Brandenburg). Für ein ganzes Gebiet greifen Sie zur Tempo-30-Zone; Tempo 10 gibt es ausschließlich als einzelnes Streckenschild. Aufgehoben wird es durch 278-10 oder Zeichen 282.
Weil 10 km/h in die unterste Stufe fällt, ist Ø 420 mm die Regelgröße (bis 20 km/h). Für weithin sichtbare Zufahrten sind Ø 600 oder 750 mm möglich; die Reflexfolie wählt man je nach Umgebungslicht in RA2 oder RA3.
VZ 274-10
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 10
Vorschriftzeichen
Aluminium
Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Rundform
RA2, RA3
Ø 420 mm, Ø 600 mm, Ø 750 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
z. B. Baustellen, Betriebsgelände, Parkhäuser