Material
Stahl, feuerverzinkt für Korrosionsschutz
Rohrdurchmesser
Geeignet für Pfosten mit Ø 60 mm
Lochabstand
70 mm
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Das Verkehrszeichen VZ 257-57 signalisiert das Verbot für Lastkraftwagen mit Anhänger gemäß StVO. Das Vorschriftzeichen untersagt allen Lkw mit Anhänger das Befahren des ausgeschilderten Bereichs – unabhängig von der Achszahl, dem Gesamtgewicht oder dem Zweck des Anhängers. Typische Einsatzorte sind Brücken, Tunnel, Steigungen, enge Ortsdurchfahrten oder Strecken, die aus baulichen oder sicherheitstechnischen Gründen für Lkw-Gespanne ungeeignet sind. Mit gezieltem Ausschluss des schweren Anhängerverkehrs werden Straßen, Anwohner und sensible Infrastrukturen im öffentlichen Verkehrsraum geschützt. Zulässige Ausnahmen können per Zusatzzeichen geregelt werden, etwa für Anlieger oder Lieferverkehr.
VZ 257-57
Verbot für Lastkraftwagen mit Anhänger
Vorschriftzeichen
Aluminium
Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform
RA2, RA3
420 mm, 600 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Öffentlicher Verkehrsraum, Brücken, Tunnel, Ortsdurchfahrten, Steigungen