Verkehrszeichen 257-57 Verbot für Lastkraftwagen mit Anhänger - Bauart: Flachform 2

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Durchmesser
420 mm
600 mm
Reflexionsklasse
RA2
für Nebenstraßen, Hauptstraßen, Landstraßen und Bundesstraßen
RA3
für Autobahnen und Bereiche mit starker Umgebungsbeleuchtung
ab 37,73 € / Stück
zzgl. 19% MwSt.
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Dieses Produkt ist auch in folgenden Bauarten verfügbar

Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen VZ 257-57 signalisiert das Verbot für Lastkraftwagen mit Anhänger gemäß StVO. Das Vorschriftzeichen untersagt allen Lkw mit Anhänger das Befahren des ausgeschilderten Bereichs – unabhängig von der Achszahl, dem Gesamtgewicht oder dem Zweck des Anhängers. Typische Einsatzorte sind Brücken, Tunnel, Steigungen, enge Ortsdurchfahrten oder Strecken, die aus baulichen oder sicherheitstechnischen Gründen für Lkw-Gespanne ungeeignet sind. Mit gezieltem Ausschluss des schweren Anhängerverkehrs werden Straßen, Anwohner und sensible Infrastrukturen im öffentlichen Verkehrsraum geschützt. Zulässige Ausnahmen können per Zusatzzeichen geregelt werden, etwa für Anlieger oder Lieferverkehr.

VZ 257-57 Verbot für Lastkraftwagen mit Anhänger – auf einen Blick

  • Untersagt allen Lkw mit Anhänger die Durchfahrt
  • Einsatz an Brücken, Tunnel, Steigungen, Ortsdurchfahrten
  • Entlastet Infrastruktur und schützt Anwohner
  • Ausnahmen per Zusatzzeichen möglich

Produkteigenschaften

Verkehrszeichen-Nummer

VZ 257-57

Bezeichnung

Verbot für Lastkraftwagen mit Anhänger

Schildtyp

Vorschriftzeichen

Material

Aluminium

Bauart

Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform

Reflexionsklasse

RA2, RA3

Durchmesser

420 mm, 600 mm

Zulassung

StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE

Anwendungsbereich

Öffentlicher Verkehrsraum, Brücken, Tunnel, Ortsdurchfahrten, Steigungen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ja, das Verbot gilt für alle Lkw mit Anhänger – sowohl für Gliederzüge als auch für Sattelzüge, sofern sie als Lastkraftwagen mit Anhänger gelten.
Ja, mit einem entsprechenden Zusatzzeichen ist die Durchfahrt für Anlieger oder Lieferverkehr trotz des Verbots möglich.

Befestigungssets für Verkehrszeichen 257-57 Verbot für Lastkraftwagen mit Anhänger - Bauart: Flachform 2:

Befestigungsset für ein Alform-Schild

Material

Edelstahl (A2-70, A4-70), korrosionsbeständig und langlebig

Anwendung

Befestigung von Alform-Verkehrszeichen an Rohrpfosten Ø 60 mm

Lieferumfang

2 x Alform-Klemmschelle, 4 x Flachrundschrauben, 4 x Sechskantmuttern, 4 x Unterlegscheiben

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Stahlbänder für Verkehrszeichen 257-57 Verbot für Lastkraftwagen mit Anhänger - Bauart: Flachform 2:

Schellen für Verkehrszeichen 257-57 Verbot für Lastkraftwagen mit Anhänger - Bauart: Flachform 2:

Jochschelle

Anwendung

Montage von flachen Verkehrszeichen an Rohrpfosten

Durchmesser

60 mm, 76 mm

Lochabstand

70 mm gemäß IVZ-Norm

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Leichte Schiebeschelle

Material

Flachstahl 40 x 5 mm

Durchmesser

Ø 48 mm, Ø 60 mm, Ø 76 - 219 mm

Schrauben

Sechskantschrauben M10 in verschiedenen Längen, je nach Durchmesser

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Super-Klemmschelle

Material

Edelstahl, korrosionsbeständig (A2-70, A4-70)

Durchmesseroptionen

Ø 48 mm, Ø 60 mm, Ø 76 mm, Ø 89 mm, Ø 108 mm

Schrauben und Muttern

M8, ISO 4032, DIN 603

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Rohrpfosten für Verkehrszeichen 257-57 Verbot für Lastkraftwagen mit Anhänger - Bauart: Flachform 2:

Rohrpfosten mit Erdanker und Rohrkappe | IVZ Norm

Einsatzbereich

Markierung von Fahrbahnen und Parkplätzen, Sicherung von Baustellen und öffentlichen Plätzen, Organisation bei Veranstaltungen

Korrosionsschutz

Feuerverzinkt für hohe Korrosionsbeständigkeit (Stahl-Rohrpfosten)

Montage

Einfache und schnelle Montage ohne zusätzliche Fundamente

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Rohrrahmen für Verkehrszeichen 257-57 Verbot für Lastkraftwagen mit Anhänger - Bauart: Flachform 2: