Verkehrszeichen 257-57 Verbot für Lastkraftwagen mit Anhänger - Bauart: Alform I

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Durchmesser
420 mm
600 mm
Reflexionsklasse
RA2
für Nebenstraßen, Hauptstraßen, Landstraßen und Bundesstraßen
RA3
für Autobahnen und Bereiche mit starker Umgebungsbeleuchtung
ab 37,73 € / Stück
zzgl. 19% MwSt.
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Dieses Produkt ist auch in folgenden Bauarten verfügbar

Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen VZ 257-57 signalisiert das Verbot für Lastkraftwagen mit Anhänger gemäß StVO. Das Vorschriftzeichen untersagt allen Lkw mit Anhänger das Befahren des ausgeschilderten Bereichs – unabhängig von der Achszahl, dem Gesamtgewicht oder dem Zweck des Anhängers. Typische Einsatzorte sind Brücken, Tunnel, Steigungen, enge Ortsdurchfahrten oder Strecken, die aus baulichen oder sicherheitstechnischen Gründen für Lkw-Gespanne ungeeignet sind. Mit gezieltem Ausschluss des schweren Anhängerverkehrs werden Straßen, Anwohner und sensible Infrastrukturen im öffentlichen Verkehrsraum geschützt. Zulässige Ausnahmen können per Zusatzzeichen geregelt werden, etwa für Anlieger oder Lieferverkehr.

VZ 257-57 Verbot für Lastkraftwagen mit Anhänger – auf einen Blick

  • Untersagt allen Lkw mit Anhänger die Durchfahrt
  • Einsatz an Brücken, Tunnel, Steigungen, Ortsdurchfahrten
  • Entlastet Infrastruktur und schützt Anwohner
  • Ausnahmen per Zusatzzeichen möglich

Produkteigenschaften

Verkehrszeichen-Nummer

VZ 257-57

Bezeichnung

Verbot für Lastkraftwagen mit Anhänger

Schildtyp

Vorschriftzeichen

Material

Aluminium

Bauart

Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform

Reflexionsklasse

RA2, RA3

Durchmesser

420 mm, 600 mm

Zulassung

StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE

Anwendungsbereich

Öffentlicher Verkehrsraum, Brücken, Tunnel, Ortsdurchfahrten, Steigungen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ja, das Verbot gilt für alle Lkw mit Anhänger – sowohl für Gliederzüge als auch für Sattelzüge, sofern sie als Lastkraftwagen mit Anhänger gelten.
Ja, mit einem entsprechenden Zusatzzeichen ist die Durchfahrt für Anlieger oder Lieferverkehr trotz des Verbots möglich.

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