Verkehrszeichen 257-57 Verbot für Lastkraftwagen mit Anhänger - Bauart: Flachform 3
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Produktbeschreibung
Das Verkehrszeichen VZ 257-57 signalisiert das Verbot für Lastkraftwagen mit Anhänger gemäß StVO. Das Vorschriftzeichen untersagt allen Lkw mit Anhänger das Befahren des ausgeschilderten Bereichs – unabhängig von der Achszahl, dem Gesamtgewicht oder dem Zweck des Anhängers. Typische Einsatzorte sind Brücken, Tunnel, Steigungen, enge Ortsdurchfahrten oder Strecken, die aus baulichen oder sicherheitstechnischen Gründen für Lkw-Gespanne ungeeignet sind. Mit gezieltem Ausschluss des schweren Anhängerverkehrs werden Straßen, Anwohner und sensible Infrastrukturen im öffentlichen Verkehrsraum geschützt. Zulässige Ausnahmen können per Zusatzzeichen geregelt werden, etwa für Anlieger oder Lieferverkehr.
VZ 257-57 Verbot für Lastkraftwagen mit Anhänger – auf einen Blick
- Untersagt allen Lkw mit Anhänger die Durchfahrt
- Einsatz an Brücken, Tunnel, Steigungen, Ortsdurchfahrten
- Entlastet Infrastruktur und schützt Anwohner
- Ausnahmen per Zusatzzeichen möglich
Produkteigenschaften
VZ 257-57
Verbot für Lastkraftwagen mit Anhänger
Vorschriftzeichen
Aluminium
Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform
RA2, RA3
420 mm, 600 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Öffentlicher Verkehrsraum, Brücken, Tunnel, Ortsdurchfahrten, Steigungen
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Befestigungssets für Verkehrszeichen 257-57 Verbot für Lastkraftwagen mit Anhänger - Bauart: Flachform 3:
Schellen für Verkehrszeichen 257-57 Verbot für Lastkraftwagen mit Anhänger - Bauart: Flachform 3:
Rohrpfosten für Verkehrszeichen 257-57 Verbot für Lastkraftwagen mit Anhänger - Bauart: Flachform 3:
Stahlbänder für Verkehrszeichen 257-57 Verbot für Lastkraftwagen mit Anhänger - Bauart: Flachform 3:
Rohrrahmen für Verkehrszeichen 257-57 Verbot für Lastkraftwagen mit Anhänger - Bauart: Flachform 3:
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Zulassung
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Reflexionsklasse
RA2, RA3
Größen erhältlich
600 × 600 mm, 840 × 840 mm