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Verkehrszeichen 255 Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen - Durchmesser: 750 mm
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Produktbeschreibung
Das Verkehrszeichen VZ 255 steht für das Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen gemäß StVO. Es untersagt das Befahren der gekennzeichneten Straße für alle einspurigen Krafträder und Motorräder mit Beiwagen. Typische Einsatzorte sind lärmempfindliche Gebiete, Wohnstraßen, Naturschutzgebiete oder Strecken mit erhöhter Unfallgefahr. Ziel ist die Reduzierung von Lärm, Emissionen und Verkehrsrisiken im öffentlichen Verkehrsraum. Mit Zusatzzeichen können gezielte Ausnahmen, etwa für Anlieger oder Einsatzfahrzeuge, ermöglicht werden. Durch den Einsatz dieses Schildes werden sensible Bereiche geschützt und die Lebensqualität für Anwohner verbessert.
VZ 255 Verbot für Krafträder – auf einen Blick
- Untersagt Motorrädern (auch mit Beiwagen) die Durchfahrt
- Einsatz an lärmempfindlichen oder gefährlichen Strecken
- Ausnahmen für Anlieger per Zusatzzeichen möglich
- Fördert Ruhe und Sicherheit in Wohn- und Schutzgebieten
Produkteigenschaften
VZ 255
Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen
Vorschriftzeichen
Aluminium
Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform
RA2, RA3
420 mm, 600 mm, 750 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Öffentlicher Verkehrsraum, Wohngebiete, Naturschutzgebiete, lärmempfindliche Strecken
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Schellen für Verkehrszeichen 255 Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen - Durchmesser: 750 mm:
Rohrrahmen für Verkehrszeichen 255 Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen - Durchmesser: 750 mm:
Befestigungssets für Verkehrszeichen 255 Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen - Durchmesser: 750 mm:
Rohrpfosten für Verkehrszeichen 255 Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen - Durchmesser: 750 mm:
Stahlbänder für Verkehrszeichen 255 Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen - Durchmesser: 750 mm:
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Zulassung
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Reflexionsklasse
RA2, RA3
Größen erhältlich
600 mm, 750 mm