Durchmesser
60 mm, 76 mm
Längen
1000 mm, 1250 mm, 1500 mm, 1750 mm, 2000 mm, 2250 mm, 2500 mm, 2750 mm, 3000 mm, 3250 mm, 3500 mm, 3750 mm, 4000 mm, 4250 mm, 4500 mm, 4750 mm, 5000 mm
Pfosten-Schlitzung
einfach, zweifach
Hinweis:
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Das Verkehrszeichen VZ 255 steht für das Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen gemäß StVO. Es untersagt das Befahren der gekennzeichneten Straße für alle einspurigen Krafträder und Motorräder mit Beiwagen. Typische Einsatzorte sind lärmempfindliche Gebiete, Wohnstraßen, Naturschutzgebiete oder Strecken mit erhöhter Unfallgefahr. Ziel ist die Reduzierung von Lärm, Emissionen und Verkehrsrisiken im öffentlichen Verkehrsraum. Mit Zusatzzeichen können gezielte Ausnahmen, etwa für Anlieger oder Einsatzfahrzeuge, ermöglicht werden. Durch den Einsatz dieses Schildes werden sensible Bereiche geschützt und die Lebensqualität für Anwohner verbessert.
VZ 255
Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen
Vorschriftzeichen
Aluminium
Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform
RA2, RA3
420 mm, 600 mm, 750 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Öffentlicher Verkehrsraum, Wohngebiete, Naturschutzgebiete, lärmempfindliche Strecken