Verkehrszeichen 255 Verbot für Krafträder - Durchmesser: 600 mm

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Bauart
Alform I
Flachform 2
2 mm
Flachform 3
3 mm
Rundform
Reflexionsklasse
RA2
für Nebenstraßen, Hauptstraßen, Landstraßen und Bundesstraßen
RA3
für Autobahnen und Bereiche mit starker Umgebungsbeleuchtung
Laminat
Anti-Graffiti
Anti-Sticker
Standard
Bohrung
Ohne Bohrung
Standard-Lochplan
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Dieses Produkt ist auch in folgenden Durchmessern verfügbar

Produktbeschreibung

Drei Fahrzeuggruppen stehen im Verbotstext, nicht nur das Motorrad. Das Zeichen 255 schließt Krafträder – auch mit Beiwagen –, Kleinkrafträder und Mofas von der Verkehrsteilnahme aus. Pkw, Lkw und Busse dürfen weiterfahren: Das Sinnbild zeigt bewusst allein das einspurige Fahrzeug.

Wo einspurige Motorfahrzeuge fernbleiben sollen

Die StVO knüpft dieses Verbot an keine bestimmte Straßenart – angeordnet wird es von der Straßenverkehrsbehörde, die die Benutzung einzelner Straßen oder Strecken beschränken darf, unter anderem zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen (§ 45 Absatz 1 StVO). Hat der gesperrte Bereich mehrere Zufahrten, braucht jede davon ihr eigenes Schild, denn ein Vorschriftzeichen wirkt erst ab seinem Standort. Eingegrenzt wird die Geltung über das Zusatzzeichen darunter, etwa mit einer zeitlichen Beschränkung.

Kraftrad, Kleinkraftrad, Mofa – drei Begriffe, ein Schild

Der amtliche Verbotstext zählt alle drei ausdrücklich auf. Wichtig ist vor allem die untere Grenze: Als Mofa gilt nach § 4 Absatz 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung ein einspuriges Fahrrad mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln –, dessen Bauart eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gewährleistet. Auch dieses langsame Fahrzeug fällt also unter das Verbot.

Soll umgekehrt nur das Mofa ausgeschlossen werden, während Motorräder weiterfahren dürfen, gibt es dafür ein eigenes Zeichen: das Zeichen 257-50.

Wenn zusätzlich das Auto draußen bleiben soll

Ein zweites Schild ist dafür nicht nötig. Das Zeichen 260 vereinigt den Verbotstext des 255 mit dem des Zeichens 251 und schließt damit den gesamten Kraftfahrzeugverkehr aus – die StVO erlaubt es ausdrücklich, zwei der Verkehrsverbote auf einem Schild zu vereinigen. Soll darüber hinaus auch der Radverkehr fernbleiben, führt der Weg zum Zeichen 250, das Fahrzeuge aller Art erfasst.

Motorräder kommen von weit her – das entscheidet über die Stückzahl

Ein Kradverbot trifft fast nur Verkehr, der die Strecke bewusst angesteuert hat. Wer erst am Schild umkehrt, fährt die ganze Anfahrt zurück – und genau deshalb verlangt die Verwaltungsvorschrift zu § 41, den Ausschluss einer Verkehrsart „in ausreichendem Abstand vorher" anzukündigen und auf Umleitungen hinzuweisen. Drei Positionen gehören deshalb auf die Bestellung:

  • Das Verbot an jeder Zufahrt des gesperrten Abschnitts – nach § 41 Absatz 2 StVO steht das Zeichen dort, wo die Anordnung zu befolgen ist.
  • Die vorgezogene Ankündigung am letzten Knotenpunkt, an dem noch abgebogen werden kann, mit der Entfernungsangabe 1004-30 darunter.
  • Die Geltungszeit, falls das Verbot nur an bestimmten Tagen oder Stunden greifen soll: Dafür trägt das Zusatzzeichen 1040-30 „Zeitliche Beschränkung" die Uhrzeiten; für längere Angaben gibt es die zweizeilige Ausführung 1040-31.

Technische Daten

  • Form & Größe: rund, Ø 420 / 600 / 750 mm
  • Reflexfolie: RA2 (Standard) oder RA3 (heller, weiter sichtbar)
  • Material: Aluminium
  • Bauform: Flachform (2/3 mm), Rundform oder Alform
  • Oberfläche: Standard, Anti-Graffiti oder Anti-Sticker
  • Montage: auf Rohrpfosten Ø 60/76 mm mit passenden Befestigungssets
  • Zulassung: StVO-konform, RAL-Gütezeichen + CE

Vom Betriebshof bis zur Landstraße: die passende Ronde

Maßgeblich ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit dort, wo das Schild steht – nicht, wie schnell ein Motorrad fahren könnte. Für die typischen Standorte des Zeichens 255 heißt das:

  • Ø 600 mm – Ortsdurchfahrten, Wohn- und Erholungsgebiete sowie jede Zufahrt, an der bis dahin Tempo 50 oder eine Zonenregelung gilt.
  • Ø 750 mm – gesperrte Strecken außerhalb geschlossener Ortschaften, an denen bis zum Schild noch 100 km/h gelten. Genau dort stehen Kradverbote am häufigsten, weil es die Ausflugsstrecken sind.
  • Ø 420 mm – Betriebshöfe, Parkflächen und Zufahrten mit höchstens 20 km/h.

Die Reflexfolie wählen Sie nach der Sichtsituation: RA2 als Standard, RA3 für deutlich höhere Leuchtdichte. Eine Nummer größer als nötig sieht die Vorschrift nicht vor – die Ausführung ist „auf das tatsächliche Erfordernis zu begrenzen".

Produkteigenschaften

Verkehrszeichen-Nummer

VZ 255

Bezeichnung

Verbot für Krafträder

Schildtyp

Vorschriftzeichen

Material

Aluminium

Bauart

Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Rundform

Reflexionsklasse

RA2, RA3

Durchmesser

420 mm, 600 mm, 750 mm

Zulassung

StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE

Anwendungsbereich

Lärmempfindliche Strecken, Wohngebiete, Schutzgebiete, Betriebsgelände

Verbotsumfang

Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Eine feste Vorgabe dazu enthält die StVO nicht – zuständig ist die Straßenverkehrsbehörde. Sie darf die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten; § 45 Absatz 1 StVO nennt daneben ausdrücklich den Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen sowie den Schutz der Gewässer und Heilquellen. Ein Verbot für Krafträder ist damit auch aus Lärmschutzgründen möglich, ohne dass die Strecke selbst gefährlich sein muss.
Ja, solange kein Zusatzzeichen etwas anderes bestimmt. Die StVO führt das Zeichen 255 in der Liste der Verbote auf, von denen das Zusatzzeichen „Elektrofahrzeuge frei" ausnimmt – zusammen mit den Zeichen 250, 251, 253 und 260. Erst dieses Zusatzzeichen macht den Unterschied zwischen Verbrenner und Elektroantrieb.
Der Verbotstext des Zeichens 255 führt nur Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas auf. Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung – umgangssprachlich E-Scooter – werden dort nicht genannt; die StVO nennt sie ausdrücklich im Verbotstext des Zeichens 254. Wer E-Scooter gezielt freistellen will, kann dafür das Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei" anordnen.
Nein. Der amtliche Verbotstext nennt Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas – Motorroller und Leichtkrafträder gehören zu diesen Gruppen und sind damit erfasst. Eine Ausnahme entsteht nur durch ein Zusatzzeichen unter dem Schild, etwa „Anlieger frei" oder „Einsatzfahrzeuge frei".
Am Sinnbild und am Umfang. Das 255 zeigt nur das Kraftrad und meint nur einspurige Motorfahrzeuge. Das Zeichen 260 trägt zwei Sinnbilder übereinander – Kraftrad oben, Kraftwagen unten – und verbietet zusätzlich Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge. Wer beides sperren will, kommt mit dem 260 mit einem einzigen Schild aus.

Rohrpfosten für Verkehrszeichen 255 Verbot für Krafträder - Durchmesser: 600 mm:

Rohrpfosten mit Erdanker und Rohrkappe | IVZ Norm

Einsatzbereich

Markierung von Fahrbahnen und Parkplätzen, Sicherung von Baustellen und öffentlichen Plätzen, Organisation bei Veranstaltungen

Korrosionsschutz

Feuerverzinkt für hohe Korrosionsbeständigkeit (Stahl-Rohrpfosten)

Montage

Einfache und schnelle Montage ohne zusätzliche Fundamente

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Stahlbänder für Verkehrszeichen 255 Verbot für Krafträder - Durchmesser: 600 mm:

Befestigungssets für Verkehrszeichen 255 Verbot für Krafträder - Durchmesser: 600 mm:

Befestigungsset für ein Alform-Schild

Material

Edelstahl (A2-70, A4-70), korrosionsbeständig und langlebig

Anwendung

Befestigung von Alform-Verkehrszeichen an Rohrpfosten Ø 60 mm

Lieferumfang

2 x Alform-Klemmschelle, 4 x Flachrundschrauben, 4 x Sechskantmuttern, 4 x Unterlegscheiben

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Rohrrahmen für Verkehrszeichen 255 Verbot für Krafträder - Durchmesser: 600 mm:

Schellen für Verkehrszeichen 255 Verbot für Krafträder - Durchmesser: 600 mm:

Leichte Schiebeschelle

Material

Flachstahl 40 x 5 mm

Durchmesser

Ø 48 mm, Ø 60 mm, Ø 76 - 219 mm

Schrauben

Sechskantschrauben M10 in verschiedenen Längen, je nach Durchmesser

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Super-Klemmschelle

Material

Edelstahl, korrosionsbeständig (A2-70, A4-70)

Durchmesseroptionen

Ø 48 mm, Ø 60 mm, Ø 76 mm, Ø 89 mm, Ø 108 mm

Schrauben und Muttern

M8, ISO 4032, DIN 603

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Jochschelle

Anwendung

Montage von flachen Verkehrszeichen an Rohrpfosten

Durchmesser

60 mm, 76 mm

Lochabstand

70 mm gemäß IVZ-Norm

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