Material
Stahl (feuerverzinkt)
Schildaufnahme
Passend für ein Ronde-Schild
Bodenfreiheit
600 oder 2250 mm
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Das Verkehrszeichen VZ 215 – Kreisverkehr – kennzeichnet gemäß § 41 Abs. 1 StVO die Einfahrt in einen kreisförmig geführten Verkehrsfluss. Es verpflichtet alle Fahrzeugführer, sich nach dem Prinzip „rechts herum“ in den fließenden Kreisverkehr einzuordnen. Gleichzeitig wird durch dieses Vorschriftzeichen angezeigt, dass innerhalb des Kreisverkehrs keine Fahrtrichtungswechsel entgegen dem Uhrzeigersinn erfolgen dürfen.
Zur vollen Gültigkeit muss VZ 215 stets mit dem Vorfahrt gewähren-Zeichen VZ 205 kombiniert werden. Gemeinsam signalisieren beide Schilder: Der Verkehr im Kreis hat Vorrang, Einfahrende müssen warten. Diese Regelung sorgt für einen störungsarmen Verkehrsfluss, reduziert Anhaltezeiten und senkt Unfallrisiken an herkömmlichen Kreuzungen.
Verwendet wird das Zeichen an kleinen und großen Kreisverkehren – innerorts wie außerorts – und ist insbesondere bei wachsendem Verkehrsaufkommen, komplexer Fahrbahnführung oder in der Nähe von Gewerbe- und Wohngebieten unverzichtbar. Die drei gebogenen weißen Pfeile auf blauem Hintergrund bieten eine unmissverständliche visuelle Führung.
VZ 215
Kreisverkehr
Vorschriftzeichen
Aluminium
Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform
RA2, RA3
Ø 420 mm, Ø 600 mm, Ø 750 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Öffentlicher Verkehrsraum, Kreisverkehre, Knotenpunkte mit Vorrangregelung