Verkehrszeichen 215 Kreisverkehr - Durchmesser: 750 mm

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Bauart
Alform I
Flachform 2
2 mm
Flachform 3
3 mm
Rundform
Reflexionsklasse
RA2
für Nebenstraßen, Hauptstraßen, Landstraßen und Bundesstraßen
RA3
für Autobahnen und Bereiche mit starker Umgebungsbeleuchtung
Laminat
Anti-Graffiti
Anti-Sticker
Standard
Bohrung
Ohne Bohrung
Standard-Lochplan
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Dieses Produkt ist auch in folgenden Durchmessern verfügbar

Produktbeschreibung

Drei weiße Pfeile auf blauem Grund – und ein Schild, das Sie nie einzeln bestellen. Das Zeichen 215 schreibt die Fahrtrichtung im Kreis vor, verbietet das Überfahren der Mittelinsel und untersagt das Halten auf der Kreisfahrbahn. Über die Vorfahrt sagt es allein dagegen nichts aus – dafür braucht es das Zeichen 205 darüber, an jeder einzelnen Zufahrt.

Jede Zufahrt bekommt ihr eigenes Schild

Die Verwaltungsvorschrift zur StVO ist an diesem Punkt eindeutig: Die Zeichen 205 und 215 sind an allen einmündenden Straßen anzuordnen. Für einen vierarmigen Kreisverkehr bedeutet das vier Schilderpaare, für einen dreiarmigen drei – gerechnet wird also nach Zufahrten, nicht nach Kreiseln. Angebracht wird das Paar jeweils gut sichtbar vor der Einfahrt in die Kreisfahrbahn.

Drei Gebote stecken in diesem einen Zeichen

Die Straßenverkehrs-Ordnung knüpft an das Zeichen gleich drei Pflichten:

  • Der vorgeschriebenen Fahrtrichtung im Kreisverkehr ist rechts zu folgen.
  • Die Mittelinsel darf nicht überfahren werden. Ausgenommen sind allein Fahrzeuge, denen das Befahren wegen ihrer Abmessungen sonst nicht möglich wäre – und auch die nur, wenn dabei niemand gefährdet wird.
  • Innerhalb des Kreisverkehrs darf auf der Fahrbahn nicht gehalten werden.

Gerade der letzte Punkt wird oft übersehen: Auch kurzes Anhalten zum Ein- oder Aussteigen ist auf der Kreisfahrbahn nicht zulässig.

Erst mit Zeichen 205 regelt es die Vorfahrt

Für sich genommen ordnet das 215 keine Vorfahrt an. Die entsteht erst, wenn darüber das Zeichen 205 hängt – dann hat der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorrang (§ 8 Abs. 1a StVO). Eine automatische Vorfahrtsregel für Kreisverkehre kennt die StVO nicht. Fehlt das Dreieck, bleibt es bei rechts vor links – und damit wäre ausgerechnet der Einfahrende bevorrechtigt; Fachleute sprechen dann vom unechten Kreisverkehr. Für Betreiber heißt das: Beide Zeichen gehören an jede Zufahrt, sonst kehrt sich die Vorfahrt um. Soll die Vorfahrt bewusst abweichend geregelt werden, sieht die Vorschrift dafür das Zeichen 209 vor.

Was außer den Schilderpaaren noch dazugehört

Damit die Anordnung vollständig ist, verlangt oder empfiehlt die Verwaltungsvorschrift je nach Lage weiteres Material:

  • Außerhalb geschlossener Ortschaften Pflicht: Der Kreisverkehr ist mit einem Vorwegweiser (Zeichen 438) anzukündigen.
  • Mittelinsel außerorts: Auf baulich angelegten, nicht überfahrbaren Mittelinseln empfiehlt sich gegenüber jeder Einfahrt vorrangig eine Richtungstafel in Kurven, rechtsweisend (Zeichen 625).
  • Was Sie sich sparen: Die Anordnung des 215 macht ein zusätzliches Zeichen 211 „Hier rechts" auf der Mittelinsel entbehrlich.
  • Markierung: Ein Kreisverkehr darf nur angeordnet werden, wenn die Mittelinsel von der Kreisfahrbahn abgegrenzt ist – die innere Fahrbahnbegrenzung (Zeichen 295) ist als Breitstrich auszuführen.
  • Radverkehr: Läuft ein baulich angelegter Radweg eng an der Kreisfahrbahn (Absatzmaß maximal 4 bis 5 m), gehören 215 und 205 in den Zufahrten vor die Radfahrerfurt. Ist der Radweg abgesetzt oder liegt der Kreisel außerhalb bebauter Gebiete, wird für den Radverkehr nur das Zeichen 205 angeordnet.

Und ein Ausschlusskriterium: Wo eine Straßenbahn die Mittelinsel überquert, darf das Zeichen 215 nicht angeordnet werden.

Technische Daten

  • Form & Größe: rund, Ø 420 / 600 / 750 mm
  • Reflexfolie: RA2 (Standard) oder RA3 (heller, weiter sichtbar)
  • Material: Aluminium
  • Bauform: Flachform (2/3 mm), Rundform oder Alform
  • Oberfläche: Standard, Anti-Graffiti oder Anti-Sticker
  • Montage: auf Rohrpfosten Ø 60/76 mm mit passenden Befestigungssets
  • Zulassung: StVO-konform, RAL-Gütezeichen + CE

Welchen Durchmesser Sie tatsächlich bestellen

Maßgeblich ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit am Aufstellungsort, also auf der Zufahrtsstraße – nicht die Geschwindigkeit im Kreisel, für die die StVO ohnehin keinen Wert vorgibt. Praktisch laufen die drei Regelgrößen der VwV-StVO damit auf drei klare Fälle hinaus:

  • Ø 600 mm – der Regelfall innerorts, wo an der Zufahrt Tempo 50 gilt. Das ist die mit Abstand häufigste Bestellung.
  • Ø 750 mm – für Kreisverkehre außerhalb geschlossener Ortschaften, wenn an der Zufahrt noch die außerörtliche Höchstgeschwindigkeit gilt. Solche Kreisel sind ohnehin mit einem Vorwegweiser anzukündigen.
  • Ø 420 mm – der Sonderfall für Kreisel auf Betriebsgeländen, Parkplätzen und Werksstraßen mit höchstens 20 km/h.

Dazu die Reflexfolie: RA2 als Standard, RA3 mit deutlich höherer Leuchtdichte für schlecht ausgeleuchtete oder außerörtliche Zufahrten. Passende Rohrpfosten und Befestigungssets führen wir ebenfalls – Sie brauchen davon so viele wie Zufahrten.

Produkteigenschaften

Verkehrszeichen-Nummer

VZ 215

Bezeichnung

Kreisverkehr

Schildtyp

Vorschriftzeichen

Material

Aluminium

Bauart

Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Rundform

Reflexionsklasse

RA2, RA3

Größen erhältlich

Ø 420 mm, Ø 600 mm, Ø 750 mm

Zulassung

StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE

Anwendungsbereich

Zufahrten zu Kreisverkehren und Mini-Kreiseln

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Nein, und das spart bares Geld. Die Verwaltungsvorschrift stellt ausdrücklich fest, dass die Anordnung des Zeichens 215 ein zusätzliches Zeichen 211 „Hier rechts“ auf der Mittelinsel entbehrlich macht. Wer beides bestellt, kauft ein Schild pro Zufahrt zu viel.
Ja – die Beschilderung hängt nicht vom Durchmesser ab, sondern davon, dass ein Kreisverkehr angeordnet ist. Zeichen 215 und 205 gehören dann an jede einmündende Straße. Für kleine Kreisel ist zudem die Ausnahme im Verordnungstext wichtig: Fahrzeuge, denen das Befahren wegen ihrer Abmessungen sonst nicht möglich wäre, dürfen die Mittelinsel überfahren, sofern dabei niemand gefährdet wird. Voraussetzung bleibt aber, dass die Mittelinsel von der Kreisfahrbahn abgegrenzt ist.
Nein – eine automatische Vorfahrtsregel für Kreisverkehre gibt es nicht. Der Vorrang der Kreisfahrbahn entsteht erst dadurch, dass an der Zufahrt das Zeichen 215 unter dem Zeichen 205 angeordnet ist; nachzulesen in § 8 Abs. 1a StVO. Fehlt das Dreieck, greift die Grundregel aus § 8 Abs. 1: rechts vor links. Dann ist ausgerechnet der Einfahrende bevorrechtigt, weil er für die Fahrzeuge auf der Kreisfahrbahn von rechts kommt. Solche Anlagen heißen „unechter Kreisverkehr“ und finden sich vor allem auf Betriebsgeländen, Parkplätzen und in Wohngebieten. Der Vorrang der Kreisfahrbahn entsteht also erst durch das Zeichen 205 über dem Zeichen 215 – aus dem Zeichen 215 allein folgt er nicht. Die Verwaltungsvorschrift verlangt beide Zeichen an allen einmündenden Straßen; planen Sie das 205 deshalb immer mit ein.
In zwei Fällen. Erstens dort, wo eine Straßenbahn die Mittelinsel überquert – die Verwaltungsvorschrift schließt das Zeichen dann aus und verlangt stattdessen, der Straßenbahn regelmäßig Vorfahrt zu gewähren, vorzugsweise über Lichtzeichen. Zweitens, solange die Mittelinsel überhaupt nicht von der Kreisfahrbahn abgegrenzt ist – die Abgrenzung leistet die innere Fahrbahnbegrenzung (Zeichen 295) als Breitstrich. Dass die Insel bei kleinem Durchmesser von großen Fahrzeugen überfahren werden muss, steht der Anordnung dagegen ausdrücklich nicht entgegen.
Zwei Dinge. Erstens ist der Kreisverkehr dort mit einem Vorwegweiser (Zeichen 438) anzukündigen – das ist keine Empfehlung, sondern Vorgabe der Verwaltungsvorschrift. Zweitens empfiehlt sie auf baulich angelegten, nicht überfahrbaren Mittelinseln gegenüber jeder Einfahrt vorrangig eine Richtungstafel in Kurven, rechtsweisend (Zeichen 625). Außerorts wächst die Materialliste damit spürbar über die reinen Schilderpaare hinaus.
Entscheidend ist das Tempo auf der Zufahrtsstraße, nicht im Kreisel. Innerorts mit Tempo 50 ist Ø 600 mm die Regelgröße und die häufigste Bestellung. Für Kreisverkehre außerhalb geschlossener Ortschaften, an deren Zufahrt noch die außerörtliche Höchstgeschwindigkeit gilt, ist Ø 750 mm vorgesehen. Ø 420 mm bleibt Kreiseln auf Betriebsgeländen und Parkplätzen mit höchstens 20 km/h vorbehalten. Alle drei Größen liefern wir in Aluminium mit RA2- oder RA3-Folie.
Gerechnet wird nach Zufahrten: Die Verwaltungsvorschrift zur StVO verlangt die Zeichen 205 und 215 an allen einmündenden Straßen. Ein vierarmiger Kreisverkehr braucht also vier Zeichen 205 und vier Zeichen 215, dazu vier Pfosten mit Befestigungssets. Beide Zeichen kommen an denselben Pfosten – das 205 oben, das 215 darunter.

Schellen für Verkehrszeichen 215 Kreisverkehr - Durchmesser: 750 mm:

Jochschelle

Anwendung

Montage von flachen Verkehrszeichen an Rohrpfosten

Durchmesser

60 mm, 76 mm

Lochabstand

70 mm gemäß IVZ-Norm

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Super-Klemmschelle

Material

Edelstahl, korrosionsbeständig (A2-70, A4-70)

Durchmesseroptionen

Ø 48 mm, Ø 60 mm, Ø 76 mm, Ø 89 mm, Ø 108 mm

Schrauben und Muttern

M8, ISO 4032, DIN 603

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Stahlbänder für Verkehrszeichen 215 Kreisverkehr - Durchmesser: 750 mm:

Befestigungssets für Verkehrszeichen 215 Kreisverkehr - Durchmesser: 750 mm:

Befestigungsset für ein Alform-Schild

Material

Edelstahl (A2-70, A4-70), korrosionsbeständig und langlebig

Anwendung

Befestigung von Alform-Verkehrszeichen an Rohrpfosten Ø 60 mm

Lieferumfang

2 x Alform-Klemmschelle, 4 x Flachrundschrauben, 4 x Sechskantmuttern, 4 x Unterlegscheiben

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Rohrpfosten für Verkehrszeichen 215 Kreisverkehr - Durchmesser: 750 mm:

Rohrpfosten mit Erdanker und Rohrkappe | IVZ Norm

Einsatzbereich

Markierung von Fahrbahnen und Parkplätzen, Sicherung von Baustellen und öffentlichen Plätzen, Organisation bei Veranstaltungen

Korrosionsschutz

Feuerverzinkt für hohe Korrosionsbeständigkeit (Stahl-Rohrpfosten)

Montage

Einfache und schnelle Montage ohne zusätzliche Fundamente

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Rohrrahmen für Verkehrszeichen 215 Kreisverkehr - Durchmesser: 750 mm: