Verkehrszeichen 1007-60 Seitenstreifen nicht befahrbar

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Produktbeschreibung

Dieses Zusatzzeichen weist darauf hin, dass der Seitenstreifen nicht befahrbar ist. Fahrer dürfen den Seitenstreifen nicht benutzen und müssen auf der regulären Fahrspur bleiben. Es wird empfohlen, die Geschwindigkeit zu reduzieren und besonders vorsichtig zu fahren.

Produkteigenschaften

VZ-Nummer

1007-60

Schellen für Verkehrszeichen 1007-60 Seitenstreifen nicht befahrbar:

Stahlbänder für Verkehrszeichen 1007-60 Seitenstreifen nicht befahrbar:

Rohrpfosten für Verkehrszeichen 1007-60 Seitenstreifen nicht befahrbar: