Verkehrszeichen 1007-60 Seitenstreifen nicht befahrbar - Größe: 562 x 750

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Bauart
Alform I
Flachform 2
2 mm
Flachform 3
3 mm
Randform
Reflexionsklasse
RA2
für Nebenstraßen, Hauptstraßen, Landstraßen und Bundesstraßen
RA3
für Autobahnen und Bereiche mit starker Umgebungsbeleuchtung
ab 31,87 € / Stück
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Produktbeschreibung

Dieses Zusatzzeichen weist darauf hin, dass der Seitenstreifen nicht befahrbar ist. Fahrer dürfen den Seitenstreifen nicht benutzen und müssen auf der regulären Fahrspur bleiben. Es wird empfohlen, die Geschwindigkeit zu reduzieren und besonders vorsichtig zu fahren.

Produkteigenschaften

VZ-Nummer

1007-60

Schellen für Verkehrszeichen 1007-60 Seitenstreifen nicht befahrbar - Größe: 562 x 750:

Stahlbänder für Verkehrszeichen 1007-60 Seitenstreifen nicht befahrbar - Größe: 562 x 750:

Rohrpfosten für Verkehrszeichen 1007-60 Seitenstreifen nicht befahrbar - Größe: 562 x 750:

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