Verkehrszeichen 1007-60 Seitenstreifen nicht befahrbar - Größe: 450 x 600

Hinweis:
Optionen anklicken zum Auswählen oder Abwählen.
Nur vollständig konfigurierte Produkte können in den Warenkorb gelegt werden.

Bauart
Alform I
Flachform 2
2 mm
Flachform 3
3 mm
Randform
Reflexionsklasse
RA2
für Nebenstraßen, Hauptstraßen, Landstraßen und Bundesstraßen
RA3
für Autobahnen und Bereiche mit starker Umgebungsbeleuchtung
ab 31,87 € / Stück
zzgl. 19% MwSt.
Konfigurieren
Verpackungseinheit Preis pro
Fertig konfigurieren zum Anzeigen. Fertig konfigurieren um Daten anzuzeigen.
Sie haben Fragen oder wünschen eine Beratung?
Rufen Sie uns unter der 089 1222 838 00 an!

Dieses Produkt ist auch in folgenden Größen verfügbar

Produktbeschreibung

Dieses Zusatzzeichen weist darauf hin, dass der Seitenstreifen nicht befahrbar ist. Fahrer dürfen den Seitenstreifen nicht benutzen und müssen auf der regulären Fahrspur bleiben. Es wird empfohlen, die Geschwindigkeit zu reduzieren und besonders vorsichtig zu fahren.

Produkteigenschaften

VZ-Nummer

1007-60

Rohrpfosten für Verkehrszeichen 1007-60 Seitenstreifen nicht befahrbar - Größe: 450 x 600:

Schellen für Verkehrszeichen 1007-60 Seitenstreifen nicht befahrbar - Größe: 450 x 600:

Stahlbänder für Verkehrszeichen 1007-60 Seitenstreifen nicht befahrbar - Größe: 450 x 600:

Ähnliche Artikel

Verkehrszeichen 229-31 Taxenstand Mitte, Aufstellung links

Zulassung

StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE

Reflexionsklasse

RA2, RA3

Größen erhältlich

630 × 420 mm, 900 × 600 mm

Produkt ansehen
Verkehrszeichen 244.3-40 Fahrradzone doppelseitig

Zulassung

StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE

Reflexionsklasse

RA2, RA3

Größe

600 x 600 mm

Produkt ansehen