Verkehrszeichen 1007-60 Seitenstreifen nicht befahrbar - Größe: 450 x 600

Hinweis:
Optionen anklicken zum Auswählen oder Abwählen.
Nur vollständig konfigurierte Produkte können in den Warenkorb gelegt werden.

Bauart
Alform I
Flachform 2
2 mm
Flachform 3
3 mm
Randform
Reflexionsklasse
RA2
für Nebenstraßen, Hauptstraßen, Landstraßen und Bundesstraßen
RA3
für Autobahnen und Bereiche mit starker Umgebungsbeleuchtung
ab 31,87 € / Stück
zzgl. 19% MwSt.
Konfigurieren
Verpackungseinheit Preis pro
Fertig konfigurieren zum Anzeigen. Fertig konfigurieren um Daten anzuzeigen.
Sie haben Fragen oder wünschen eine Beratung?
Rufen Sie uns unter der 089 1222 838 00 an!

Dieses Produkt ist auch in folgenden Größen verfügbar

Produktbeschreibung

Dieses Zusatzzeichen weist darauf hin, dass der Seitenstreifen nicht befahrbar ist. Fahrer dürfen den Seitenstreifen nicht benutzen und müssen auf der regulären Fahrspur bleiben. Es wird empfohlen, die Geschwindigkeit zu reduzieren und besonders vorsichtig zu fahren.

Produkteigenschaften

VZ-Nummer

1007-60

Schellen für Verkehrszeichen 1007-60 Seitenstreifen nicht befahrbar - Größe: 450 x 600:

Stahlbänder für Verkehrszeichen 1007-60 Seitenstreifen nicht befahrbar - Größe: 450 x 600:

Rohrpfosten für Verkehrszeichen 1007-60 Seitenstreifen nicht befahrbar - Größe: 450 x 600: