Verkehrszeichen 1007-60 Seitenstreifen nicht befahrbar - Bauart: Flachform 2
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Produktbeschreibung
Dieses Zusatzzeichen weist darauf hin, dass der Seitenstreifen nicht befahrbar ist. Fahrer dürfen den Seitenstreifen nicht benutzen und müssen auf der regulären Fahrspur bleiben. Es wird empfohlen, die Geschwindigkeit zu reduzieren und besonders vorsichtig zu fahren.
Produkteigenschaften
1007-60
Schellen für Verkehrszeichen 1007-60 Seitenstreifen nicht befahrbar - Bauart: Flachform 2:
Befestigungssets für Verkehrszeichen 1007-60 Seitenstreifen nicht befahrbar - Bauart: Flachform 2:
Stahlbänder für Verkehrszeichen 1007-60 Seitenstreifen nicht befahrbar - Bauart: Flachform 2:
Rohrpfosten für Verkehrszeichen 1007-60 Seitenstreifen nicht befahrbar - Bauart: Flachform 2:
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Zulassung
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Reflexionsklasse
RA2, RA3
Größen erhältlich
SL 630 mm, SL 900 mm, SL 1260 mm
VZ-Nummer
394-50
Material
Aluminium, korrosionsbeständig und leicht.
Größen
Von 350 x 1250 mm bis 700 x 3000 mm.