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VZ 1007-60 Seitenstreifen nicht befahrbar - Reflexionsklasse: RA3
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Produktbeschreibung
Dieses Zusatzzeichen weist darauf hin, dass der Seitenstreifen nicht befahrbar ist. Fahrer dürfen den Seitenstreifen nicht benutzen und müssen auf der regulären Fahrspur bleiben. Es wird empfohlen, die Geschwindigkeit zu reduzieren und besonders vorsichtig zu fahren.
Produkteigenschaften
1007-60
Rohrpfosten für VZ 1007-60 Seitenstreifen nicht befahrbar - Reflexionsklasse: RA3:
Schellen für VZ 1007-60 Seitenstreifen nicht befahrbar - Reflexionsklasse: RA3:
Befestigungssets für VZ 1007-60 Seitenstreifen nicht befahrbar - Reflexionsklasse: RA3:
Stahlbänder für VZ 1007-60 Seitenstreifen nicht befahrbar - Reflexionsklasse: RA3:
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142-20
Größen
SL 630 mm, SL 900 mm, SL 1260 mm
Material
Aluminium, witterungs- und korrosionsbeständig
VZ-Nummer
283
Material
Aluminium
Bauart
2 mm, 3 mm, Alform I (3 mm), Randform