Verkehrszeichen 1007-60 Seitenstreifen nicht befahrbar - Reflexionsklasse: RA3

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Größe
315 x 420
450 x 600
562 x 750
Bauart
Alform I
Flachform 2
2 mm
Flachform 3
3 mm
Randform
ab 31,87 € / Stück
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Dieses Produkt ist auch in folgenden Reflexionsklassen verfügbar

Produktbeschreibung

Dieses Zusatzzeichen weist darauf hin, dass der Seitenstreifen nicht befahrbar ist. Fahrer dürfen den Seitenstreifen nicht benutzen und müssen auf der regulären Fahrspur bleiben. Es wird empfohlen, die Geschwindigkeit zu reduzieren und besonders vorsichtig zu fahren.

Produkteigenschaften

VZ-Nummer

1007-60

Schellen für Verkehrszeichen 1007-60 Seitenstreifen nicht befahrbar - Reflexionsklasse: RA3:

Rohrpfosten für Verkehrszeichen 1007-60 Seitenstreifen nicht befahrbar - Reflexionsklasse: RA3:

Stahlbänder für Verkehrszeichen 1007-60 Seitenstreifen nicht befahrbar - Reflexionsklasse: RA3:

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VZ-Nummer

600

Material

Aluminium

Verfügbare Größen:

100 x 800 mm
100 x 1200 mm
100 x 1600 mm
250 x 1200 mm
250 x 1600 mm
250 x 2000 mm
250 x 2400 mm
500 x 1600 mm
500 x 2000 mm
500 x 2400 mm

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