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Verkehrszeichen 1007-60 Seitenstreifen nicht befahrbar - Reflexionsklasse: RA3
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Produktbeschreibung
Dieses Zusatzzeichen weist darauf hin, dass der Seitenstreifen nicht befahrbar ist. Fahrer dürfen den Seitenstreifen nicht benutzen und müssen auf der regulären Fahrspur bleiben. Es wird empfohlen, die Geschwindigkeit zu reduzieren und besonders vorsichtig zu fahren.
Produkteigenschaften
1007-60
Schellen für Verkehrszeichen 1007-60 Seitenstreifen nicht befahrbar - Reflexionsklasse: RA3:
Rohrpfosten für Verkehrszeichen 1007-60 Seitenstreifen nicht befahrbar - Reflexionsklasse: RA3:
Befestigungssets für Verkehrszeichen 1007-60 Seitenstreifen nicht befahrbar - Reflexionsklasse: RA3:
Stahlbänder für Verkehrszeichen 1007-60 Seitenstreifen nicht befahrbar - Reflexionsklasse: RA3:
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VZ-Nummer
600
Material
Aluminium
Verfügbare Größen:
100 x 800 mm
100 x 1200 mm
100 x 1600 mm
250 x 1200 mm
250 x 1600 mm
250 x 2000 mm
250 x 2400 mm
500 x 1600 mm
500 x 2000 mm
500 x 2400 mm