Material
Stahl (feuerverzinkt)
Schildaufnahme
Passend für ein Ronde-Schild und ein Rechteck-Schild im Querformat
Bodenfreiheit
1000 oder 2250 mm
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Ausgerechnet für schwere Lkw und Busse ist 80 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen bereits die gesetzliche Obergrenze – für sie hebt dieses Zeichen also nichts auf. Spürbar schneller werden dürfen nach dem 278-80 vor allem Pkw, sofern die Strecke es zulässt.
Am Ende angeordneter 80er-Abschnitte auf Autobahnen, Kraftfahrstraßen und Bundesstraßen – hinter Baustellen, Lärmschutzstrecken oder Gefahrenbereichen.
Auf Autobahnen und baulich getrennten Kraftfahrstraßen dürfen Kraftfahrzeuge über 3,5 t sowie Kraftomnibusse ohne Anhänger auch ohne Beschilderung höchstens 80 km/h fahren (§ 18 Abs. 5 StVO). Endet dort eine angeordnete 80, bleibt es für diese Fahrzeuge bei 80 – nur Pkw und leichte Kfz profitieren. Angeordnet wird der Abschnitt mit dem VZ 274-80; sollen zugleich Überholverbote enden, kommt das Zeichen 282 zum Einsatz.
Nach der VwV-StVO richtet sich die Größe nach der am Aufstellungsort geltenden Geschwindigkeit: bis 80 km/h ist Ø 600 mm die Regelgröße, auf schnelleren Abschnitten Ø 750 mm, für enge Querschnitte Ø 420 mm. Alle Größen in RA2 oder RA3.
VZ 278-80
Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 80
Vorschriftzeichen
Aluminium
Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Rundform
RA2, RA3
420 mm, 600 mm, 750 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Land-, Kreis- und Bundesstraßen, Kraftfahrstraßen