Durchmesser
60 mm, 76 mm
Längen
1000 mm, 1250 mm, 1500 mm, 1750 mm, 2000 mm, 2250 mm, 2500 mm, 2750 mm, 3000 mm, 3250 mm, 3500 mm, 3750 mm, 4000 mm, 4250 mm, 4500 mm, 4750 mm, 5000 mm
Pfosten-Schlitzung
einfach, zweifach
Hinweis:
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Ausgerechnet für schwere Lkw und Busse ist 80 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen bereits die gesetzliche Obergrenze – für sie hebt dieses Zeichen also nichts auf. Spürbar schneller werden dürfen nach dem 278-80 vor allem Pkw, sofern die Strecke es zulässt.
Am Ende angeordneter 80er-Abschnitte auf Autobahnen, Kraftfahrstraßen und Bundesstraßen – hinter Baustellen, Lärmschutzstrecken oder Gefahrenbereichen.
Auf Autobahnen und baulich getrennten Kraftfahrstraßen dürfen Kraftfahrzeuge über 3,5 t sowie Kraftomnibusse ohne Anhänger auch ohne Beschilderung höchstens 80 km/h fahren (§ 18 Abs. 5 StVO). Endet dort eine angeordnete 80, bleibt es für diese Fahrzeuge bei 80 – nur Pkw und leichte Kfz profitieren. Angeordnet wird der Abschnitt mit dem VZ 274-80; sollen zugleich Überholverbote enden, kommt das Zeichen 282 zum Einsatz.
Nach der VwV-StVO richtet sich die Größe nach der am Aufstellungsort geltenden Geschwindigkeit: bis 80 km/h ist Ø 600 mm die Regelgröße, auf schnelleren Abschnitten Ø 750 mm, für enge Querschnitte Ø 420 mm. Alle Größen in RA2 oder RA3.
VZ 278-80
Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 80
Vorschriftzeichen
Aluminium
Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Rundform
RA2, RA3
420 mm, 600 mm, 750 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Land-, Kreis- und Bundesstraßen, Kraftfahrstraßen