Verkehrszeichen 278-100 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 100
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Produktbeschreibung
Das Verkehrszeichen VZ 278-100 „Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 100“ gehört zu den Vorschriftzeichen der StVO. Es zeigt an, dass eine zuvor angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h aufgehoben wird. Das Schild ist leicht an der grauen Zahl 100 mit fünf schwarzen Schrägstreifen zu erkennen.
Bedeutung und Funktion: Mit diesem Schild endet eine zuvor ausgeschilderte 100 km/h-Begrenzung. Ab diesem Punkt gelten die allgemeinen Bestimmungen, zum Beispiel die Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen.
Einsatzbereiche: VZ 278-100 wird vor allem auf Autobahnen verwendet, wenn nach einem tempolimitierten Abschnitt wieder eine freie Fahrt oder eine höhere Geschwindigkeit erlaubt ist. Eine Wiederholung ist normalerweise nicht erforderlich.
Besonderheiten: Die genaue Aufstellung ist in den Verwaltungsvorschriften zur StVO geregelt. Das Schild kann auch fahrstreifenbezogen eingesetzt werden, etwa bei Baustellenführungen.
Kurz zusammengefasst:
- hebt eine ausgeschilderte 100 km/h-Beschränkung auf
- wird vor allem auf Autobahnen und Schnellstraßen genutzt
- gilt ab Standort des Schildes
Produkteigenschaften
278-100
Aluminium
⌀ 600 mm und ⌀ 750 mm
RA2 oder RA3 (RA1 nicht zugelassen auf Autobahnen)
Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm oder Randform
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Befestigungssets für Verkehrszeichen 278-100 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 100:
Rohrpfosten für Verkehrszeichen 278-100 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 100:
Schellen für Verkehrszeichen 278-100 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 100:
Stahlbänder für Verkehrszeichen 278-100 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 100:
Rohrrahmen für Verkehrszeichen 278-100 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 100:
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VZ-Nummer
250
Material
Aluminium
Bauart
2 mm, 3 mm, Alform I (3 mm), Randform
Zulassung
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Reflexionsklasse
RA2, RA3
Größen erhältlich
(Nicht angegeben – lt. VZ 224 meist Ø 420 mm)