Verkehrszeichen 277 Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t - Durchmesser: 750 mm

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Bauart
Alform I
Flachform 2
2 mm
Flachform 3
3 mm
Rundform
Reflexionsklasse
RA2
für Nebenstraßen, Hauptstraßen, Landstraßen und Bundesstraßen
RA3
für Autobahnen und Bereiche mit starker Umgebungsbeleuchtung
Laminat
Anti-Graffiti
Anti-Sticker
Standard
Bohrung
Ohne Bohrung
Standard-Lochplan
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Dieses Produkt ist auch in folgenden Durchmessern verfügbar

Produktbeschreibung

Das Zeichen 277 verbietet das Überholen gezielt dem Schwerverkehr: Es gilt für Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse samt Anhänger sowie für Zugmaschinen. Auf der weißen Ronde mit rotem Rand überholt ein roter Lkw einen schwarzen Pkw. Personenkraftwagen und Kraftomnibusse sind ausgenommen und dürfen weiter überholen.

Wann der Schwerverkehr ausgebremst werden darf

Die Verwaltungsvorschrift knüpft dieses Zeichen an Straßen mit erheblichem und schnellem Fahrverkehr, auf denen der reibungslose Verkehrsablauf es erfordert – genannt sind vor allem Steigungs- und Gefällstrecken, auf denen Lastkraftwagen nicht mehr zügig überholen können; für die Beurteilung empfehlen sich Berechnungen durch Sachverständige. Für Tunnel gilt eine eigene Empfehlung: In Tunneln mit mehr als einem Fahrstreifen je Richtung sollte ein Lkw-Überholverbot angeordnet werden, sofern nicht nachgewiesen ist, dass davon keine negativen Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit ausgehen.

Für wen das Verbot gilt – und für wen nicht

Erfasst sind Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse einschließlich ihrer Anhänger sowie Zugmaschinen – ein Sattelzug oder schwerer Lkw darf hier nicht überholen. Personenkraftwagen und Kraftomnibusse bleiben ausgenommen und dürfen weiter überholen. Wie beim Zeichen 276 richtet sich das Verbot nur gegen mehrspurige Fahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen. Aufgehoben wird es durch das Zeichen 281 oder das Zeichen 282.

277 oder 276 – wen trifft es?

Das 277 trifft ausschließlich den Schwerverkehr. Soll das Überholverbot für alle Kraftfahrzeuge gelten – also auch für Pkw –, kommt stattdessen das Zeichen 276 zum Einsatz.

Die Zusatzzeichen, die beim 277 mehr dürfen als sonst

Normalerweise darf ein Zusatzzeichen ein Verbot nur einschränken. Beim Zeichen 277 ist das anders: § 41 Absatz 2 StVO zählt es ausdrücklich zu den Zeichen, deren besondere Zusatzzeichen „etwas anderes bestimmen, zum Beispiel den Geltungsbereich erweitern" können. Die StVO benennt beide Erweiterungen wörtlich, und wir führen sie:

  • Zusatzzeichen 1060-33 „2,8 t" – damit gilt das Verbot auch für Kraftfahrzeuge über 2,8 t einschließlich ihrer Anhänger, also deutlich unterhalb der 3,5-t-Schwelle des Hauptzeichens.
  • Zusatzzeichen 1060-32 „auch Kraftomnibusse und Pkw mit Anhängern" – holt genau die Gruppen ins Verbot, die der Verordnungstext sonst ausnimmt.
  • Umgekehrt lässt sich einschränken: Soll das Verbot nur zu bestimmten Tageszeiten greifen, sieht die Verwaltungsvorschrift das ausdrücklich vor; auf Steigungsstrecken können Wohnmobile über 3,5 bis 7,5 t ausgenommen werden.

Für den Pfosten heißt das: unter der Ronde muss Platz für das Zusatzzeichen bleiben, das nach § 39 Absatz 3 StVO direkt darunter gehört – und es muss dieselbe Rückstrahlung mitbringen wie das Hauptzeichen.

Was den Termin bestimmt. Steht das 277 an einer Autobahn, einer Kraftfahrstraße oder außerorts an einer Bundesstraße, hängt es an einer Freigabe von oben: Die Verwaltungsvorschrift zu § 45 StVO führt es in ihrer Zustimmungsliste unter Buchstabe c. Vorgeschaltet ist die Anhörung — „vor jeder Entscheidung sind die Straßenbaubehörde und die Polizei zu hören". Aus diesen beiden Schritten ergibt sich, wann die Schilder vor Ort sein müssen; die Lieferzeit ist dabei selten der Engpass.

Technische Daten

  • Form & Größe: rund, Ø 600 / 750 mm
  • Reflexfolie: RA2 (Standard) oder RA3 (heller, weiter sichtbar)
  • Material: Aluminium
  • Bauform: Flachform (2/3 mm), Rundform oder Alform
  • Oberfläche: Standard, Anti-Graffiti oder Anti-Sticker
  • Montage: auf Rohrpfosten Ø 60/76 mm mit passenden Befestigungssets
  • Zulassung: StVO-konform, RAL-Gütezeichen + CE

Welche Ronde an Autobahn und Bundesstraße

Weil das Zeichen fast nur auf schnellen Straßen steht, ist Ø 750 mm hier der Regelfall – die Größe für Aufstellorte mit mehr als 80 km/h. Ø 600 mm bleibt für Bundesstraßen mit abgesenktem Tempo und, laut Vorschrift, für die Wiederholungen auf zweistreifigen Autobahnfahrbahnen: Angekündigt wird dort in Größe 3, wiederholt in Größe 2. Beide Größen liefern wir in RA2 oder in der helleren RA3, dazu Rohrpfosten und Befestigungssets in Grau, wie es die Vorschrift für Pfosten, Rahmen und Rückseiten vorsieht.

Produkteigenschaften

Verkehrszeichen-Nummer

VZ 277

Bezeichnung

Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t

Schildtyp

Vorschriftzeichen

Material

Aluminium

Bauart

Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Rundform

Reflexionsklasse

RA2, RA3

Größen erhältlich

600 mm, 750 mm

Zulassung

StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE

Anwendungsbereich

Autobahnen, Kraftfahrstraßen, Bundesstraßen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Nur wenn Sie die Strecke nicht anders begrenzen. Die StVO verzichtet auf die Kennzeichnung des Endes, solange es um einen kurzen Abschnitt geht und dessen Länge unter dem Anfangszeichen abzulesen ist – etwa auf 1001-30 „auf … m". Andernfalls setzen Sie das Zeichen 281; laufen mehrere Streckenverbote gemeinsam aus, genügt ein Zeichen 282 für alle zusammen.
Als robustes Aluminiumschild in Ø 600 oder 750 mm mit Reflexfolie RA2 oder RA3. Zur Wahl stehen die Bauformen Flachform 2/3 mm, Rundform und Alform I sowie die Oberflächen Standard, Anti-Graffiti und Anti-Sticker – RAL-Gütezeichen und CE-Zeichen inklusive.
Für Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse einschließlich ihrer Anhänger sowie für Zugmaschinen. Personenkraftwagen und Kraftomnibusse sind ausgenommen und dürfen weiterhin überholen.
Über ein Zusatzzeichen – und das ist beim Zeichen 277 ausdrücklich erlaubt. Der Verordnungstext nimmt Personenkraftwagen und Kraftomnibusse zunächst aus. Mit dem Zusatzzeichen 1060-32 gilt das Verbot auch für Kraftomnibusse und Personenkraftwagen mit Anhänger, mit dem Zusatzzeichen 1060-33 zusätzlich für Fahrzeuge über 2,8 t. § 41 Absatz 2 StVO nennt das Zeichen 277 eigens als eines der wenigen, bei denen ein Zusatzzeichen den Geltungsbereich erweitern darf.

Schellen für Verkehrszeichen 277 Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t - Durchmesser: 750 mm:

Jochschelle

Anwendung

Montage von flachen Verkehrszeichen an Rohrpfosten

Durchmesser

60 mm, 76 mm

Lochabstand

70 mm gemäß IVZ-Norm

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Leichte Schiebeschelle

Material

Flachstahl 40 x 5 mm

Durchmesser

Ø 48 mm, Ø 60 mm, Ø 76 - 219 mm

Schrauben

Sechskantschrauben M10 in verschiedenen Längen, je nach Durchmesser

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Befestigungssets für Verkehrszeichen 277 Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t - Durchmesser: 750 mm:

Befestigungsset für ein Alform-Schild

Material

Edelstahl (A2-70, A4-70), korrosionsbeständig und langlebig

Anwendung

Befestigung von Alform-Verkehrszeichen an Rohrpfosten Ø 60 mm

Lieferumfang

2 x Alform-Klemmschelle, 4 x Flachrundschrauben, 4 x Sechskantmuttern, 4 x Unterlegscheiben

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Stahlbänder für Verkehrszeichen 277 Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t - Durchmesser: 750 mm:

Rohrpfosten für Verkehrszeichen 277 Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t - Durchmesser: 750 mm:

Rohrpfosten mit Erdanker und Rohrkappe | IVZ Norm

Einsatzbereich

Markierung von Fahrbahnen und Parkplätzen, Sicherung von Baustellen und öffentlichen Plätzen, Organisation bei Veranstaltungen

Korrosionsschutz

Feuerverzinkt für hohe Korrosionsbeständigkeit (Stahl-Rohrpfosten)

Montage

Einfache und schnelle Montage ohne zusätzliche Fundamente

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Rohrrahmen für Verkehrszeichen 277 Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t - Durchmesser: 750 mm: