Verkehrszeichen 274-50 Zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 - Durchmesser: 600 mm

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Bauart
Alform I
Flachform 2
2 mm
Flachform 3
3 mm
Randform
Reflexionsklasse
RA2
für Nebenstraßen, Hauptstraßen, Landstraßen und Bundesstraßen
RA3
für Autobahnen und Bereiche mit starker Umgebungsbeleuchtung
Laminat
Anti-Graffiti
Standard
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Dieses Produkt ist auch in folgenden Durchmessern verfügbar

Produktbeschreibung

Verkehrszeichen VZ 274-50 regelt die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h und wird häufig auf innerörtlichen Straßen, Landstraßen und in Bereichen mit höherem Verkehrsaufkommen eingesetzt. Es sorgt für eine klare Geschwindigkeitsbegrenzung, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Typische Einsatzorte sind Wohngebiete, Straßen mit hohem Fußgängeraufkommen oder auf Strecken, die besondere Gefahren für Verkehrsteilnehmer darstellen. Das Zeichen bleibt gültig, bis es durch ein weiteres Schild ersetzt wird. Bei Bedarf kann es auch mit Zusatzzeichen kombiniert werden, um die Regelung für bestimmte Fahrzeugarten oder Bedingungen zu erweitern.

VZ 274-50 Zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 – auf einen Blick

  • Regelung der Geschwindigkeit auf Straßen mit hohem Verkehrsaufkommen
  • Einsatz in Bereichen wie Wohngebieten und Landstraßen

Produkteigenschaften

Verkehrszeichen-Nummer

VZ 274-50

Bezeichnung

Zulässige Höchstgeschwindigkeit 50

Schildtyp

Vorschriftzeichen

Material

Aluminium

Bauart

Flachform 2 mm, Alform

Reflexionsklasse

RA2, RA3

Größen erhältlich

420 mm, 600 mm, 750 mm

Zulassung

StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE

Anwendungsbereich

Öffentlicher Verkehrsraum, innerörtliche Straßen, Landstraßen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Das Zeichen wird eingesetzt, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h festgelegt wird, etwa in innerörtlichen Bereichen, auf Landstraßen oder in Bereichen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial.

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