Verkehrszeichen 278-50 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 50

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Produktbeschreibung

Innerorts sind 50 km/h ohnehin das gesetzliche Maß – seine Wirkung entfaltet dieses Zeichen deshalb vor allem außerhalb geschlossener Ortschaften. Dort beendet es eine angeordnete 50er-Beschränkung an Stellen, an denen sonst deutlich mehr erlaubt wäre.

Wo wird das Schild eingesetzt?

Außerorts am Ende von 50er-Abschnitten – hinter Gefahrenstellen, engen Kurven, Kreuzungen, Bahnübergängen oder Baustellen auf Land- und Bundesstraßen.

Innerorts oder außerorts – ein wichtiger Unterschied

Innerhalb geschlossener Ortschaften liegt die zulässige Höchstgeschwindigkeit für alle Kraftfahrzeuge bei 50 km/h (§ 3 Abs. 3 StVO). Wird dort eine angeordnete 50 aufgehoben, greift dieselbe Zahl sofort als allgemeine Regel wieder – die Wirkung bleibt also gering. Außerorts ist sie dagegen deutlich: Nach der Aufhebung dürfen Pkw bis 100 km/h fahren, während schwerere Fahrzeuge bei 80 oder 60 km/h bleiben. Angeordnet wird die Beschränkung mit dem VZ 274-50.

Technische Daten

  • Form & Größe: rund, Ø 420 / 600 / 750 mm
  • Reflexfolie: RA2 (Standard) oder RA3 (heller, weiter sichtbar)
  • Material: Aluminium
  • Bauform: Flachform (2/3 mm), Rundform oder Alform
  • Oberfläche: Standard, Anti-Graffiti oder Anti-Sticker
  • Montage: auf Rohrpfosten Ø 60/76 mm mit passenden Befestigungssets
  • Zulassung: StVO-konform, RAL-Gütezeichen + CE

Welche Größe und Folie?

Nach VwV-StVO entscheidet die am Aufstellungsort geltende Höchstgeschwindigkeit; bei 50 km/h ist das Größe 2 mit Ø 600 mm. Wo das Schild schlechter einsehbar ist, hilft Ø 750 mm, für schmale Seitenräume gibt es Ø 420 mm – jeweils mit Reflexfolie RA2 oder RA3.

Produkteigenschaften

Verkehrszeichen-Nummer

VZ 278-50

Bezeichnung

Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 50

Schildtyp

Vorschriftzeichen

Material

Aluminium

Bauart

Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Rundform

Reflexionsklasse

RA2, RA3

Größen erhältlich

420 mm, 600 mm, 750 mm

Zulassung

StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE

Anwendungsbereich

Ortsdurchfahrten, Land- und Kreisstraßen, Gefahrenstellen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Für Pkw und Kraftfahrzeuge bis 3,5 t bis zu 100 km/h, für Fahrzeuge über 3,5 bis 7,5 t und Kraftomnibusse 80 km/h, für Kraftfahrzeuge über 7,5 t 60 km/h (§ 3 Abs. 3 StVO). Auf Autobahnen und getrennten Kraftfahrstraßen gelten die Werte des § 18 Abs. 5 StVO.
Bei mehr als 20 bis 80 km/h am Aufstellungsort sieht die VwV-StVO Größe 2 vor, also Ø 600 mm. Für besondere Sichtverhältnisse liefern wir zusätzlich Ø 750 mm und Ø 420 mm.
Über den Standard-Lochplan oder wahlweise ohne Bohrung – die Befestigung erfolgt an Rohrpfosten Ø 60 oder 76 mm mit passenden Schellen-Sets. Der Schildkörper besteht aus Aluminium mit RA2- oder RA3-Folie.
Vor allem außerorts. Dort ist ohne Beschilderung deutlich mehr erlaubt, sodass die Aufhebung der 50 spürbar wirkt. Innerorts gelten 50 km/h bereits als allgemeine Regel (§ 3 Abs. 3 StVO) – eine Aufhebung ändert dort praktisch nichts.

Befestigungssets für Verkehrszeichen 278-50 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 50:

Befestigungsset für ein Alform-Schild

Material

Edelstahl (A2-70, A4-70), korrosionsbeständig und langlebig

Anwendung

Befestigung von Alform-Verkehrszeichen an Rohrpfosten Ø 60 mm

Lieferumfang

2 x Alform-Klemmschelle, 4 x Flachrundschrauben, 4 x Sechskantmuttern, 4 x Unterlegscheiben

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Schellen für Verkehrszeichen 278-50 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 50:

Super-Klemmschelle

Material

Edelstahl, korrosionsbeständig (A2-70, A4-70)

Durchmesseroptionen

Ø 48 mm, Ø 60 mm, Ø 76 mm, Ø 89 mm, Ø 108 mm

Schrauben und Muttern

M8, ISO 4032, DIN 603

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Rohrpfosten mit Erdanker und Rohrkappe | IVZ Norm

Einsatzbereich

Markierung von Fahrbahnen und Parkplätzen, Sicherung von Baustellen und öffentlichen Plätzen, Organisation bei Veranstaltungen

Korrosionsschutz

Feuerverzinkt für hohe Korrosionsbeständigkeit (Stahl-Rohrpfosten)

Montage

Einfache und schnelle Montage ohne zusätzliche Fundamente

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