Material
Edelstahl V2A, rostfrei
Befestigungsart
Stahlband und Schlaufen
Schraube
Inklusive 1 Schraube M8x16 mit Unterlegscheibe
Hinweis:
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| Verpackungseinheit | Preis pro |
|---|---|
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Nicht jeder Zonenausgang braucht ein eigenes Schild. Zwei Regeln nehmen Standorte aus der Stückzahl heraus, bevor Sie überhaupt bestellen – das lohnt sich zu prüfen, wenn eine ganze Zone ausgeschildert wird.
Aufgestellt wird es dort, wo die Tempo-20-Zone endet. Als eigene Bestellposition fällt es aber vor allem an Ausgängen an, die ohne Zonen-Anfangsschild auskommen. Denn am Zonenanfang sitzt das Ende-Zeichen üblicherweise schon auf der Rückseite – dafür gibt es die doppelseitige Ausführung.
Geht die Zone unmittelbar in einen dieser Bereiche über, ist das Aufhebungszeichen entbehrlich. Angeordnet wird stattdessen das Schild des Bereichs, in den eingefahren wird:
Rechnen Sie das durch, bevor Sie die Stückzahl festlegen. Bei einer Zone mit mehreren Ausgängen kann das mehrere Positionen ausmachen.
Die StVO trennt beides sauber. Eine Zone endet mit diesem Schild. Eine Strecke, auf der ein einzelnes Tempolimit angeordnet war, endet dagegen mit dem Zeichen 278 oder – wenn zugleich Überholverbote auslaufen – mit dem Zeichen 282.
Wer hier das falsche Schild bestellt, hebt nicht auf, was er aufheben wollte. Der Blick in die Anordnung entscheidet: Steht dort „Zone“, ist dieses Schild richtig.
In der Praxis ist 600 × 600 mm die Regelgröße für innerörtliche Zonenausgänge. Verbindlich ist aber, was im Verkehrszeichenplan steht: Die Verwaltungsvorschrift knüpft die Größe an die am Aufstellungsort geltende Geschwindigkeit und lässt Zonenzeichen dem Hauptzeichen darauf folgen.
VZ 274.2-20
Ende einer Tempo 20-Zone
Vorschriftzeichen
Aluminium
Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Rundform, Folie
RA2, RA3
420 x 420 mm, 600 x 600 mm, 840 x 840 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Ausgang einer Tempo-20-Zone