Produktbeschreibung
Nicht jeder Zonenausgang braucht ein eigenes Schild. Zwei Regeln nehmen Standorte aus der Stückzahl heraus, bevor Sie überhaupt bestellen – das lohnt sich zu prüfen, wenn eine ganze Zone ausgeschildert wird.
Wo das Aufhebungszeichen als eigene Position anfällt
Aufgestellt wird es dort, wo die Tempo-20-Zone endet. Als eigene Bestellposition fällt es aber vor allem an Ausgängen an, die ohne Zonen-Anfangsschild auskommen. Denn am Zonenanfang sitzt das Ende-Zeichen üblicherweise schon auf der Rückseite – dafür gibt es die doppelseitige Ausführung.
Vier Übergänge, an denen Sie gar kein Schild brauchen
Geht die Zone unmittelbar in einen dieser Bereiche über, ist das Aufhebungszeichen entbehrlich. Angeordnet wird stattdessen das Schild des Bereichs, in den eingefahren wird:
- Fußgängerzone (Zeichen 242.1)
- Fahrradstraße (Zeichen 244.1)
- Fahrradzone (Zeichen 244.3)
- Verkehrsberuhigter Bereich (Zeichen 325.1)
Rechnen Sie das durch, bevor Sie die Stückzahl festlegen. Bei einer Zone mit mehreren Ausgängen kann das mehrere Positionen ausmachen.
Zonenende oder Streckenende? Zwei verschiedene Schilder
Die StVO trennt beides sauber. Eine Zone endet mit diesem Schild. Eine Strecke, auf der ein einzelnes Tempolimit angeordnet war, endet dagegen mit dem Zeichen 278 oder – wenn zugleich Überholverbote auslaufen – mit dem Zeichen 282.
Wer hier das falsche Schild bestellt, hebt nicht auf, was er aufheben wollte. Der Blick in die Anordnung entscheidet: Steht dort „Zone“, ist dieses Schild richtig.
Technische Daten
- Form & Größe: quadratisch, 420 × 420 / 600 × 600 / 840 × 840 mm
- Reflexfolie: RA2 (Standard) oder RA3 (heller, weiter sichtbar)
- Material: Aluminium
- Bauform: Flachform (2/3 mm), Rundform, Alform I – in 600 × 600 mm zusätzlich als Folie
- Oberfläche: Standard, Anti-Graffiti oder Anti-Sticker
- Zulassung: StVO-konform, RAL-Gütezeichen + CE
600 × 600 als Regelgröße – und was es je Maß gibt
In der Praxis ist 600 × 600 mm die Regelgröße für innerörtliche Zonenausgänge. Verbindlich ist aber, was im Verkehrszeichenplan steht: Die Verwaltungsvorschrift knüpft die Größe an die am Aufstellungsort geltende Geschwindigkeit und lässt Zonenzeichen dem Hauptzeichen darauf folgen.
- 600 × 600 mm – die Regelgröße. Flachform 2 und 3 mm, Rundform, Alform I, in RA2 oder RA3; als einzige Größe zusätzlich als Folie.
- 420 × 420 mm – nur Flachform 2 mm in RA2. Die kleinste Stufe – bestellen Sie sie, wenn die Anordnung sie nennt.
- 840 × 840 mm – die große Stufe; innerorts kommt sie kaum vor.
Rund um den Standort: Sichtbarkeit, Montage, Kosten
- Sichtbarkeit: Dieses Schild muss rückstrahlen oder beleuchtet sein – mit RA2 oder RA3 erledigt die Folie das ohne Strom.
- Fester Einbau: für dauerhafte Standorte Pflicht. Auf die Liste gehören Rohrpfosten und ein Fundament; Pfosten, Rahmen und Rückseite sollen grau sein.
- Befestigung: mit Befestigungsset oder Schellen, wahlweise mit Lochplan oder ohne Bohrung.
- Kostenträger: Beschafft, aufgestellt und unterhalten wird auf Kosten des Baulastträgers – gibt es keinen, trägt sie der Straßeneigentümer.