Material
Edelstahl, korrosionsbeständig (A2-70, A4-70)
Durchmesseroptionen
Ø 48 mm, Ø 60 mm, Ø 76 mm, Ø 89 mm, Ø 108 mm
Schrauben und Muttern
M8, ISO 4032, DIN 603
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Auf gut ausgebauten Straßen ist 120 km/h eine der häufigsten Tempovorgaben – und anders als die nur empfohlene Richtgeschwindigkeit von 130 km/h ist sie verbindlich. Das Verkehrszeichen VZ 274-120 (Zeichen 274 nach § 41 StVO) ordnet die 120 rechtlich bindend an; wer schneller fährt, riskiert Bußgeld und Punkte. Es gilt ab dem Standort, bis es aufgehoben wird.
Auf Autobahnabschnitten, Kraftfahrstraßen und gut ausgebauten Bundesstraßen – zum Lärmschutz, an Gefahrenstellen oder im Baustellenbereich.
Der entscheidende Unterschied: Die 130 km/h auf Autobahnen sind nur eine unverbindliche Richtgeschwindigkeit, die 120 auf diesem Schild dagegen ein rechtlich bindendes Limit. Schluss ist mit 278-120 oder Zeichen 282.
Ab mehr als 80 km/h gilt Ø 750 mm als Regelgröße; auf der Autobahn ist das die übliche Ausführung. Ø 600 mm ist die kleinere Variante, wahlweise in RA2 oder RA3.
VZ 274-120
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 120
Vorschriftzeichen
Aluminium
Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Rundform
RA2, RA3
600 mm, 750 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Straßen mit Geschwindigkeitsbegrenzung, Bundesstraßen, Autobahnabschnitte