Material
Feuerverzinkter Stahl
Durchmesser
42 mm, 48 mm, 60 mm, 76 mm, 108 mm
Lochabstand
70 mm, 350 mm, 500 mm, 700 mm, 900 mm
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Verkehrszeichen VZ 274-120 schreibt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 120 km/h nach StVO verbindlich vor und dient der gezielten Verkehrslenkung auf modernen Straßen. Das Vorschriftzeichen kommt insbesondere auf gut ausgebauten Bundesstraßen, Kraftfahrstraßen sowie an Abschnitten von Autobahnen zum Einsatz, bei denen eine Geschwindigkeitsbegrenzung aus Gründen der Verkehrssicherheit, Lärmschutzes oder Verkehrsführung erforderlich ist. Die Anordnung gilt unmittelbar ab dem Schildstandort und bleibt bis zur Aufhebung durch ein weiteres Verkehrszeichen bestehen. Typische Anwendungsfälle sind auch saisonale Beschränkungen bei erhöhtem Verkehrsaufkommen oder im Bereich von Bauarbeiten. Zusatzzeichen werden nur verwendet, wenn einzelne Fahrzeugarten oder Zeiträume separat geregelt werden müssen.
VZ 274-120
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 120
Vorschriftzeichen
Aluminium
Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Rundform
RA2, RA3
600 mm, 750 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Straßen mit Geschwindigkeitsbegrenzung, Bundesstraßen, Autobahnabschnitte