Verkehrszeichen 274-110 Zulässige Höchstgeschwindigkeit 110 - Bauart: Flachform 3

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Durchmesser
600 mm
750 mm
Reflexionsklasse
RA2
für Nebenstraßen, Hauptstraßen, Landstraßen und Bundesstraßen
RA3
für Autobahnen und Bereiche mit starker Umgebungsbeleuchtung
ab 52,87 € / Stück
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Dieses Produkt ist auch in folgenden Bauarten verfügbar

Produktbeschreibung

Verkehrszeichen VZ 274-110 ordnet verbindlich die zulässige Höchstgeschwindigkeit 110 km/h gemäß StVO an und wird eingesetzt, um den Verkehrsfluss auf leistungsfähigen Straßen gezielt zu steuern. Dieses Vorschriftzeichen kommt häufig auf mehrspurigen Außerortsstraßen, gut ausgebauten Bundesstraßen oder speziell ausgeschilderten Streckenabschnitten zum Einsatz, bei denen eine abweichende Geschwindigkeitsregelung aus Gründen der Verkehrssicherheit oder des Lärmschutzes erforderlich ist. Die Beschränkung gilt ab Aufstellung des Schilds für alle Kraftfahrzeuge und bleibt so lange verbindlich, bis sie durch ein anderes Verkehrszeichen aufgehoben oder geändert wird. Einsatzorte sind insbesondere lange, gerade Abschnitte mit optimierter Infrastruktur, Strecken mit temporärer Geschwindigkeitsreduzierung oder Zufahrten zu Großereignissen. Zusatzzeichen werden nur verwendet, wenn eine spezifische Regelung für bestimmte Fahrzeugklassen angezeigt werden soll.

VZ 274-110 Zulässige Höchstgeschwindigkeit 110 – auf einen Blick

  • Regelung der maximalen Geschwindigkeit gemäß StVO
  • Einsatz auf modernen Bundesstraßen und leistungsfähigen Außerortsstraßen

Produkteigenschaften

Verkehrszeichen-Nummer

VZ 274-110

Bezeichnung

Zulässige Höchstgeschwindigkeit 110

Schildtyp

Vorschriftzeichen

Material

Aluminium

Bauart

Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform

Reflexionsklasse

RA2, RA3

Größen erhältlich

600 mm, 750 mm

Zulassung

StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE

Anwendungsbereich

Straßen mit Geschwindigkeitsbegrenzung, leistungsfähige Bundesstraßen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Das Zeichen 274-110 wird bevorzugt auf Bundesstraßen und mehrspurigen Außerortsstraßen eingesetzt, wenn dort eine Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h rechtlich angeordnet werden soll.

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